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Gesonderte Berechnung von Investitionsaufwendungen

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 89.03 vom 30.06.2004

Rechtsgebiete:SGG, SGB XI
Schlagworte:Gesonderte Berechnung von Investitionsaufwendungen, Verwaltungsrechtsweg, Sozialgerichtsbarkeit, Pflegevergütung
Stichwort:Gesonderte Berechnung von Investitionsaufwendungen
Leitsatz:Für die Klage auf Zustimmung zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen eines Pflegeheims gegenüber den Heimbewohnern wie für die Klage auf Feststellung, dass die gesonderte Berechnung ohne Zustimmung der Landesbehörde zulässig ist, sind auch nach der Neufassung des § 51 Abs. 1 SGG durch das 6. SGGÄndG die Sozialgerichte zuständig (Fortschreibung des Urteils vom 26. April 2002 - BVerwG 3 C 41.01 - NVwZ-RR 2002 S. 607).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 89.03




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