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Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 51.02 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:BeamtVG, BwBAnpG
Schlagworte:Erwerbseinkommen, Ruhensregelung, "Sozialbestandteil" der Versorgungsbezüge, - als der Ruhensregelung unterliegender Teil der Versorgungsbezüge, Errechnung des -, - als Differenz zwischen oberer und unterer Bemessungsgrundlage, Vergleichsberechnung nach § 85 BeamtVG, gesonderte - zur Ermittlung der unteren Bemessungsgrundlage.
Stichwort:gesonderte
Leitsatz:Der "Sozialbestandteil", in dessen Höhe nach § 53 a BeamtVG a.F. Erwerbseinkommen auf das Ruhegehalt angerechnet wurde, besteht in der Differenz zwischen dem Ruhegehalt des Beamten unter Außerachtlassung von Ruhens-, Anrechnungs- und Kürzungsvorschriften (obere Bemessungsgrundlage) und dem "fiktiven" Ruhegehalt, das sich ergäbe, wenn zugunsten des Beamten verwirklichte Erhöhungstatbestände unberücksichtigt bleiben (untere Bemessungsgrundlage).

Für die Ermittlung der unteren Bemessungsgrundlage ist eine gesonderte Vergleichsberechnung nach § 85 BeamtVG anzustellen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 51.02



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 LC 146/02 vom 22.01.2003

Rechtsgebiete:NPflegeG, SBG XI
Schlagworte:Aufwendungszuschuss, bewohnerbezogener, Berechnung, gesonderte, Investitionsaufwendungen, betriebsnotwen, Zustimmung
Stichwort:gesonderte
Leitsatz:Der bewohnerbezogene Aufwendungszuschuss nach § 13 NPflegeG, den der Träger der vollstationären Pflegeeinrichtung erhält, ist keine öffentliche (objektbezogene) Förderung nach § 9 SGB XI, sondern eine von der Bedürftigkeit des Heimbewohners abhängige und damit subjektbezogene Förderung. Der Einrichtungsträger, der nur solche Zuschüsse erhält, bedarf nicht der Zustimmung der zuständigen Landesbehörde nach § 82 Abs. 3 SGB XI dazu, dass er den Heimbewohnern - unter Anrechnung der Zuschüsse - betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen gesondert berechnet. Es genügt die Mitteilung nach § 82 Abs. 4 SGB XI. Die Landesbehörde ist nicht berechtigt, auf eine solche Mitteilung hin zu prüfen, ob die Investitionsaufwendungen in der mitgeteilten Höhe betriebsnotwendig sind.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 LC 146/02

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 22.00 vom 12.05.2000

Rechtsgebiete:VermG, VwGO
Schlagworte:Unternehmensrestitution, Vermögensgegenstand, weggeschwommener, Schädigungsmaßnahme, gesonderte, Enteignung Unternehmen, Rechtsträger, verschiedene, Überzeugungsgrundsatz
Stichwort:gesonderte
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 22.00

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 30.98 vom 11.02.1998

Rechtsgebiete:VermG, VwGO
Schlagworte:Widerspruchsfrist, Rechtsbehelfsbelehrung, gesonderte, Widerspruch, unzulässiger, Widerspruchsbehörde Sachbescheidungsbefugnis, Verwaltungsakt Drittwirkung.
Stichwort:gesonderte
Leitsatz:Leitsätze:

Eine im übrigen ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht deswegen im Sinne des § 58 VwGO fehlerhaft, weil sie dem Bescheid mit gesondertem Anschreiben beigefügt ist.

Die Widerspruchsbehörde ist nach dem Vermögensgesetz nicht befugt, über einen unheilbar verspäteten Widerspruch gegen einen drittwirkenden Restitutionsbescheid in der Sache zu entscheiden.

Beschluß des 7. Senats vom 11. Februar 1998 - BVerwG 7 B 30.98

I. VG Halle vom 11.11.1997 - Az.: VG A 2 K 29/96 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 30.98


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