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Gesicherte Erschließung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 10 B 2.06 vom 20.12.2006

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Zurückweisung der Berufung, (kein) Anspruch auf Erschließung, Erschließungsaufgabe einer Gemeinde, Folgenbeseitigung, (keine) Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung, Vorhaben- und Erschließungsplan, (kein) Durchführungsvertrag, Bebauungsplan in Aufstellung, gesicherte Erschließung, Erschließungsangebot, einseitige Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten, befristete Finanzierungszusage, Einvernehmen der Gemeinde, Verantwortung des Klägers, (kein) schutzwürdiges Vertrauen gegenüber Gemeinde
Stichwort:Gesicherte Erschließung
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen für eine Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe im Sinne eines subjektiven Rechts auf Erschließung.

2. Eine einseitige, hinreichend bestimmte Erklärung, in der sich ein Bauherr vor Erteilung einer Baugenehmigung verpflichtet, die anfallenden Kosten für Planung, Erschließung und Durchführung des Vorhabens zu tragen, stellt ein Erschließungsangebot dar, so dass im Baugenehmigungsverfahren von einer "gesicherten" Erschließung auszugehen ist.

3. Ein Anspruch auf Erschließung besteht nicht, wenn der Bauherr selbst eine wesentliche Ursache für die etwaige Rechtswidrigkeit einer ihm erteilten Baugenehmigung gesetzt hat.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 10 B 2.06



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 B 00.2191 vom 09.10.2003

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Leitungsgebundene Erschließung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Verdichtung, Erschließungsanspruch, Folgenbeseitigung, Gesicherte Erschließung, Subsidiarität, Rechtsnachfolge
Stichwort:Gesicherte Erschließung
Leitsatz:1. Der in einem Erschließungsvertrag zwischen Bauträger als Grundstückseigentümer und Gemeinde erklärte Verzicht auf Anschlussrechte wirkt dinglich und bindet auch die Rechtsnachfolger im Grundeigentum.

2. Der aus dem Gedanken der Folgenbeseitigung abgeleitete Erschließungsanspruch ist subsidiär gegenüber zivilrechtlichen Möglichkeiten der Erschließungssicherung.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 4 B 00.2191


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