JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gesetzmäßigkeit im Sinne des Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221/EWG
| Rechtsgebiete: | VwGO, Richtlinie 64/221/EWG |
| Schlagworte: | Ausweisung, Beschwerde, Beschränkung auf die Beschwerdebegründung, Aufschiebende Wirkung, Vorläufiger Rechtsschutz, Zurückverweisung, Entscheidung in der Sache, Gesetzmäßigkeit im Sinne des Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221/EWG |
| Stichwort: | Gesetzmäßigkeit im Sinne des Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221/EWG |
| Leitsatz: | 1. § 130 VwGO ist hinsichtlich der Zurückverweisung wegen fehlender Sachentscheidung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes analog anwendbar (so - zu § 130 Abs. 1 Nr. 1 VwGO a.F. - bereits VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.9.1982 - 10 S 1470/82 -, VBlBW 1983, 204). Dies gilt - bei Vorliegen der erforderlichen Rechtsvoraussetzungen - auch unter der Neufassung des § 130 Abs. 2 Nr. 2 VwGO durch Gesetz vom 20.12.2001 (BGBl. I S.3987) und kann insbesondere im Hinblick auf den beschränkten Prüfungsumfang der Obergerichte in Beschwerdeverfahren (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO) in Betracht kommen. 2. Das Verwaltungsgericht hat auch dann noch nicht in der Sache selbst entschieden, wenn es in einer verfahrens- oder materiellrechtlichen Vorfrage "die Weiche falsch gestellt" hat und deswegen zu den entscheidungserheblichen Fragen nicht vordringt.(im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 27.1.1981 - 8 B 189.81 -, NVwZ 1982, 500). 3. Eine Zurückverweisung wegen fehlender Sachentscheidung kommt daher in Betracht, wenn das Verwaltungsgericht in einem Ausweisungsfall vorläufigen Rechtsschutz allein deswegen gewährt, weil es die Maßnahme für unvereinbar mit Art. 9 der Richtlinie 64/221/EWG hält und sich hierdurch den Weg zur Überprüfung der materiellen Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung nach nationalem Recht verstellt, und wenn sich auch die Beschwerdebegründung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes nicht mit der nationalen Rechtslage auseinandersetzt. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 1442/02 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, AufenthG/EWG, GG, EMRK, EG, Richtlinie 64/221/EWG |
| Schlagworte: | Ausweisung, Freizügigkeit, EG-Angehöriger, Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, Regelausweisung, Rechtsmittel, Gesetzmäßigkeit im Sinne des Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221/EWG, Aufschiebende Wirkung, Ausschöpfung des Instanzenzugs, Vorabentscheidung |
| Stichwort: | Gesetzmäßigkeit im Sinne des Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221/EWG |
| Leitsatz: | 1. Das Europäische Gemeinschaftsrecht gebietet es nicht, dass die Gerichte bei der Kontrolle der Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaften die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses der Tatsacheninstanz ihrer Beurteilung zugrundelegen. 2. Es lässt sich dem Europäischen Gemeinschaftsrecht nicht entnehmen, dass freizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige eines Mitgliedstaats ausschließlich im Wege einer behördlichen Ermessensentscheidung ausgewiesen werden dürfen. 3. Ein auf die Prüfung der "Gesetzmäßigkeit" im Sinne des Art. 9 der Richtlinie 64/221/EWG beschränktes Rechtsmittel ist nur dann anzunehmen, wenn sich die gerichtliche Kontrolle auf die formelle Rechtmäßigkeit und die Nichtigkeit einer Maßnahme beschränkt. Ein Rechtsmittel hat im Sinne des Art. 9 der Richtlinie 64/221/EWG nur dann keine aufschiebende Wirkung, wenn es weder unmittelbar eine aufschiebende Wirkung auslöst noch die Möglichkeit besteht, dass ein Gericht den Vollzug der angefochtenen Maßnahme ohne unzumutbare Anforderungen aussetzt. Derartigen Beschränkungen unterliegt der Rechtsschutz gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland nicht. 4. Liegen die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 VwGO vor und besteht keine Vorlagepflicht nach Art. 234 EG, wird in der Regel anstelle der Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften die Revision zuzulassen sein, um im Interesse der Einheit der nationalen Rechtsprechung die Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzugs zu ermöglichen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 11 S 1270/02 | |
"Gesetzmäßigkeit im Sinne des Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221/EWG - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum