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Gesetzliches Schuldverhältnis

Nachfolgend finden Sie Entscheidungen der Gerichte zum Thema Gesetzliches Schuldverhältnis:

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Insgesamt sind 100 Entscheidungen zum Begriff - Gesetzliches Schuldverhältnis - im Volltext in unserer Datenbank vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:


Gericht:LAG-BERLIN-BRANDENBURG
Entscheidung, AZ:Urteil, 9 Sa 983/07
Verkündungsdatum:31.08.2007
Rechtsgebiete:PersVG Berlin
Leitsatz:1. D. Kündigung d. AV eines Bediensteten d. Landes Bln. bedarf auch während d. ersten 6 Mon. seines Bestandes d. Zustimmung d. PR (§ 79 Abs. 1 iVm. § 87 Nr. 9 PersVG Bln).

2. D. PR ist mit seinen Einwendungen gg. d. Kündigung nicht beschränkt auf bestimmte Gründe. D. mitgeteilten Gründe müssen aber d. beabsichtigten Kündigung zuzuordnen sein, weshalb nicht nur eine begründungslose Zustimmungsverweigerung, sondern auch d. Darlegung v. Gründen, aus denen sich ersichtlich kein Verweigerungsgrund ergibt, unbeachtlich ist. Bei einer Probezeitkündigung sind daher nur solche Einwendungen beachtlich, d. deren Unwirksamkeit als möglich erscheinen lassen, also etwa ein Verstoß gg. § 242 BGB, § 138 BGB, Vorschriften besonderen Kündigungsschutzes wie SGB IX usw. (im Anschluss an BAG, Urt. v. 27.10.05 - 6 AZR 27/05 - AP Nr. 151 zu § 102 BetrVG 1972).

3. D. Unbeachtlichkeit v. Einwendungen d. PR führt gem. § 79 Abs. 2 PersVG Bln. nach Ablauf d. im Gesetz bestimmten Frist zu einer Zustimmungsfiktion.
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Gericht:HESSISCHES-LAG
Entscheidung, AZ:Urteil, 6 Sa 1815/06
Verkündungsdatum:02.05.2007
Rechtsgebiete:KSchG
Leitsatz:Der Niederlassungsleiter einer griechischen Bank, der nach deren Statut, welches nach griechischem Recht Gesetzescharakter haben soll, die Bank in ihrem Bezirk gerichtlich und außergerichtlich vertritt, ist nicht gesetzliches Vertretungsorgan der Bank i.S. v. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG.
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Gericht:LAG-DUESSELDORF
Entscheidung, AZ:Beschluss, 8 TaBV 15/07
Verkündungsdatum:20.03.2007
Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG
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Gericht:LAG-MUENCHEN
Entscheidung, AZ:Urteil, 11 Sa 367/06
Verkündungsdatum:26.01.2007
Rechtsgebiete:BetrVG
Leitsatz:Einzelfallentscheidung zum Bestehen eines Sozialplanabfindungsanspruchs.
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Gericht:HESSISCHES-LAG
Entscheidung, AZ:Beschluss, 5 TaBV 31/06
Verkündungsdatum:18.01.2007
Rechtsgebiete:BetrVG
Leitsatz:Enthält eine Ethikrichtlinie eine verbindliche Verpflichtung, Verstöße anderer Mitarbeiter gegen dieses Regelwerk zu melden ("Whistleblower-Klausel"), so ist sie regelmäßig insgesamt gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig, unabhängig davon, ob die in der Richtlinie aufgeführten Pflichten des Ordnungsverhalten oder das Arbeitsverhalten betreffen oder nur gesetzlich bestehenden Verpflichtungen wiederholen.
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Gericht:HESSISCHER-VGH
Entscheidung, AZ:Beschluss, 7 TG 2908/06
Verkündungsdatum:17.01.2007
Rechtsgebiete:AufenthG
Leitsatz:1. Der Versagungstatbestand für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten in § 31 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz AufenthG erfasst nicht den Fall, dass die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des Ausländers gemäß §§ 8 Abs. 1, 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ausscheidet, weil der Ausländer den gesetzlichen Beispielfall einer besonderen Härte gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. AufenthG gegenüber seinem Ehegatten in einer Weise verwirklicht hat, die zugleich einen Ausweisungsgrund darstellt.

2. Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten zur Vermeidung einer besonderen Härte setzt nach § 31 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. AufenthG tatbestandlich die objektive Unzumutbarkeit des weiteren Festhaltens an der ehelichen Lebensgemeinschaft für den nachgezogenen Ehegatten voraus, nicht aber, dass die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft durch ihn erfolgte (entgegen Hess. VGH, Beschluss vom 10. Oktober 2005 - 9 TG 2403/05 - AuAS 2005, 266).

3. Der Umstand, dass nicht der das eigenständige Aufenthaltsrecht begehrende Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft beendet hat, kann bei der Würdigung bedeutsam sein, ob eine (objektive) Unzumutbarkeit im Sinne des § 31 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. AufenthG für ihn bestand.

4. Die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft durch den stammberechtigten Ausländer und nicht durch den das eigenständige Aufenthaltsrecht begehrenden Ehegatten bedeutet nicht zugleich, dass letzterem das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft zumutbar gewesen ist.
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Gericht:HESSISCHER-VGH
Entscheidung, AZ:Beschluss, 5 TG 2648/06
Verkündungsdatum:16.01.2007
Rechtsgebiete:EWS, HGO
Leitsatz:Zur Auslegung einer Vereinbarung, mit der für einen künftigen Abwasserbeitrag die Zahlungspflicht hinausgeschoben werden soll.

Zum Einwand der Treuwidrigkeit, wenn sich eine Gemeinde auf die schwebende Unwirksamkeit einer gegen § 71 Abs. 2 HGO verstoßenden Verpflichtungserklärung beruft.
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Gericht:HESSISCHES-LAG
Entscheidung, AZ:Urteil, 1 Sa 1245/06
Verkündungsdatum:09.01.2007
Rechtsgebiete:BGB, AVO
Leitsatz:Das nach der Arbeitsvertragsordnung einer Diözese, deren Geltung für das Arbeitsverhältnis arbeitsvertraglich vereinbart ist, ordentlich unkündbare Arbeitsverhältnis einer Kindergartenleiterin eines kirchlichen Kindergartens kann mit der längsten ordentlichen Frist außerordentlich gekündigt werden, wenn wegen Schließung des Kindergartens keine Beschäftigungsmöglichkeit besteht und bis zum Eintritt des Rentenalters Gehalt gezahlt werden müsste (hier: fast 20 Jahre).
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Gericht:OLG-CELLE
Entscheidung, AZ:Urteil, 8 U 156/06
Verkündungsdatum:04.01.2007
Rechtsgebiete:VVG
Leitsatz:1. Ist in einer Reparaturkostenversicherung für einen gebrauchten Pkw vorgesehen, dass diese unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungspflicht des Verkäufers oder einer vom Hersteller übernommenen Garantie über diese hinaus und im Anschluss hieran entsprechend den Garantiebedingungen übernommen wird und sehen diese vor, dass von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant oder Verkäufer für Produktions, Fertigungs- und Konstruktionsfehler aus Vertrag oder Garantie einzustehen hat, so kommt kein Anspruch aus der Garantie gegen den Versicherer in Betracht, wenn dem Käufer Gewährleistungsansprüche unmittelbar gegen den Verkäufer zustehen (hier: Montagefehler des Getriebes bei der Herstellung.

2. Bei dem insoweit vorgesehenen Garantieausschluss handelt es sich weder um eine überraschende Klausel nach § 305 c Abs. 2 BGB noch verstößt diese gegen die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB.
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Gericht:LAG-HAMM
Entscheidung, AZ:Urteil, 9 Sa 555/06
Verkündungsdatum:12.12.2006
Rechtsgebiete:HGB
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