JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gesetzliches Schuldverhältnis
| Rechtsgebiete: | TVG, GG, BGB |
| Schlagworte: | "Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft |
| Stichwort: | Gesetzliches Schuldverhältnis |
| Leitsatz: | 1. Die satzungsmäßig vorgesehene Möglichkeit, in einem Arbeitgeberverband Vollmitgliedschaften und Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaften) in Form eines Stufenmodells vorzusehen, begegnet nicht grundsätzlich durchgreifenden rechtlichen Bedenken. 2. Es bedarf allerdings einer klaren und eindeutigen Trennung der Befugnisse von Mitgliedern mit und ohne Tarifbindung. Sie muss grundsätzlich einen Gleichlauf von Verantwortlichkeit und Betroffenheit gewährleisten. 3. Ein vereinsrechtlich wirksamer Statuswechsel innerhalb eines Arbeitgeberverbandes von der Vollmitgliedschaft in die OT-Mitgliedschaft bedarf dann, wenn er während laufender Tarifverhandlungen erfolgt, zu seiner tarifrechtlichen Wirksamkeit der Transparenz im Verhältnis zur an der Verhandlung beteiligten Gewerkschaft. 4. Regelmäßig wird insoweit eine Mitteilung des Arbeitgebers oder seines Verbandes hiervon zu einem Zeitpunkt erforderlich sein, zu dem die Gewerkschaft mit ihrem Verhalten bezogen auf den betreffenden Tarifvertragsinhalt und -abschluss noch auf die Statusveränderung reagieren kann. 5. Unterbleibt eine solche Offenlegung, bleibt der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 TVG an den Tarifvertrag gebunden, der Gegenstand der Verhandlungen war. |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 419/07 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, GG, BGB |
| Schlagworte: | "Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft |
| Stichwort: | Gesetzliches Schuldverhältnis |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 316/07 | |
| Rechtsgebiete: | TzBfG |
| Schlagworte: | Befristung - Schriftform |
| Stichwort: | Gesetzliches Schuldverhältnis |
| Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 1048/06 | |
| Rechtsgebiete: | GVG, ArbGG, ZPO, InsO |
| Schlagworte: | Rechtsweg - Insolvenzanfechtung |
| Stichwort: | Gesetzliches Schuldverhältnis |
| Leitsatz: | Fordert der Insolvenzverwalter vom Arbeitnehmer Rückzahlung der vom Schuldner vor Insolvenzeröffnung geleisteten Vergütung wegen Anfechtbarkeit der Erfüllungshandlung (§§ 129 ff. InsO), ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet. |
| Volltext: BAG - Beschluss, 5 AZB 43/07 | |
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