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Gesetzliches Schuldverhältnis

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 419/07 vom 04.06.2008

Rechtsgebiete:TVG, GG, BGB
Schlagworte:"Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft
Stichwort:Gesetzliches Schuldverhältnis
Leitsatz:1. Die satzungsmäßig vorgesehene Möglichkeit, in einem Arbeitgeberverband Vollmitgliedschaften und Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaften) in Form eines Stufenmodells vorzusehen, begegnet nicht grundsätzlich durchgreifenden rechtlichen Bedenken.

2. Es bedarf allerdings einer klaren und eindeutigen Trennung der Befugnisse von Mitgliedern mit und ohne Tarifbindung. Sie muss grundsätzlich einen Gleichlauf von Verantwortlichkeit und Betroffenheit gewährleisten.

3. Ein vereinsrechtlich wirksamer Statuswechsel innerhalb eines Arbeitgeberverbandes von der Vollmitgliedschaft in die OT-Mitgliedschaft bedarf dann, wenn er während laufender Tarifverhandlungen erfolgt, zu seiner tarifrechtlichen Wirksamkeit der Transparenz im Verhältnis zur an der Verhandlung beteiligten Gewerkschaft.

4. Regelmäßig wird insoweit eine Mitteilung des Arbeitgebers oder seines Verbandes hiervon zu einem Zeitpunkt erforderlich sein, zu dem die Gewerkschaft mit ihrem Verhalten bezogen auf den betreffenden Tarifvertragsinhalt und -abschluss noch auf die Statusveränderung reagieren kann.

5. Unterbleibt eine solche Offenlegung, bleibt der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 TVG an den Tarifvertrag gebunden, der Gegenstand der Verhandlungen war.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 419/07



BAG – Urteil, 4 AZR 316/07 vom 04.06.2008

Rechtsgebiete:TVG, GG, BGB
Schlagworte:"Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft
Stichwort:Gesetzliches Schuldverhältnis
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 316/07

BAG – Urteil, 7 AZR 1048/06 vom 16.04.2008

Rechtsgebiete:TzBfG
Schlagworte:Befristung - Schriftform
Stichwort:Gesetzliches Schuldverhältnis
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 1048/06

BAG – Beschluss, 5 AZB 43/07 vom 27.02.2008

Rechtsgebiete:GVG, ArbGG, ZPO, InsO
Schlagworte:Rechtsweg - Insolvenzanfechtung
Stichwort:Gesetzliches Schuldverhältnis
Leitsatz:Fordert der Insolvenzverwalter vom Arbeitnehmer Rückzahlung der vom Schuldner vor Insolvenzeröffnung geleisteten Vergütung wegen Anfechtbarkeit der Erfüllungshandlung (§§ 129 ff. InsO), ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet.
Volltext: BAG - Beschluss, 5 AZB 43/07


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