JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > gesetzlicher Parteiwechsel
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, ZPO, BbgVerf, Bbg VwGG, BbgNatSchG 2004, LWaldG, BbgJagdG, BbgJagdDV, VO über das Naturschutzgebiet Stechlin |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Verordnung über das Naturschutzgebiet Stechlin, gesetzlicher Parteiwechsel, Einbeziehung einer Änderungsverordnung, Antragsfrist, Übergangsregelung, Präklusion, Ausfertigungsmangel, unzureichende Bezugnahme auf Karten, gedankliche Schnur, Teilnichtigkeit, Heilung durch Änderungsverordnung, Waldeigentümer, Einschränkungen der forstwirtschaftlichen Grundstücksnutzung, Sozialbindung, Schutzwürdigkeit, Schutzbedürftigkeit einbezogener Flächen, Schutzzwecke, Douglasien, Entwicklung naturferner Forsten zu an der potenziell natürlichen Vegetation ausgerichteten Mischwäldern, Interzeption, Pflügen, tiefes Fräsen, Bestimmtheit, Spätblühende Traubenkirsche, Wasservogelrastgebiete |
| Stichwort: | gesetzlicher Parteiwechsel |
| Leitsatz: | Zur Herstellung von Ausfertigungsmängeln bei unzureichender Bezugnahme auf an Behördenstelle hinterlegte Flurkarten. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 11 A 7.05 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, EntschRÄndG |
| Schlagworte: | Verfolgungsbedingter Vermögensverlust, Zuständigkeit, Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen, gesetzlicher Parteiwechsel |
| Stichwort: | gesetzlicher Parteiwechsel |
| Leitsatz: | Mit Wirkung vom 1. Januar 2004 ist gemäß § 29 Abs. 3 VermG in der Fassung des Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen als Ausgangsbehörde auch für alle Verfahren zuständig geworden, in denen neben anderen Schädigungstatbeständen auch der Tatbestand des § 1 Abs. 6 VermG geltend gemacht wird; in anhängigen Gerichtsverfahren ist ein gesetzlicher Parteiwechsel eingetreten (wie Urteil vom 21. Januar 2004 - BVerwG 8 C 9.03 - ZOV 2004, 86). Die Frage der Zuständigkeit des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen ist unabhängig davon zu entscheiden, ob der Restitutionsanspruch, soweit er auf eine Schädigung nach § 1 Abs. 6 VermG gestützt wird, begründet ist oder sogar offensichtlich unbegründet erscheint. Geltend gemacht werden derartige Ansprüche jedenfalls dann, wenn der Antragsteller/Kläger zur Begründung seines Restitutionsbegehrens einen Sachverhalt vorträgt, der sich in der Zeit zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 ereignet und der zur Schädigung eines Vermögenswertes im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG geführt haben soll. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 8.04 | |
| Rechtsgebiete: | GG, RuStAG, StAngRegG |
| Schlagworte: | gesetzlicher Parteiwechsel, Passivlegitimation, Staatsangehörigkeitsausweis, Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt, Verlust der Staatsangehörigkeit, Verlust der Rechtsstellung als Deutscher, Beweislast |
| Stichwort: | gesetzlicher Parteiwechsel |
| Leitsatz: | 1. Gemäß § 27 StAngRegG i.V.m. § 17 Abs. 2 StAngRegG i.d.F. des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15.7.1999 (BGBl. I S. 1618) ist seit dem 1.1.2000 allein das Bundesverwaltungsamt für die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen zuständig, wenn die Antragsteller ihren dauernden Aufenthalt im Ausland haben. In nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren ist, sofern zuvor eine andere Behörde zuständig war, mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung ein gesetzlicher Parteiwechsel eingetreten. 2. Der Nachweis der Einbürgerung eines Volksdeutschen im Jahr 1944 kann, wenn hierüber keine Urkunden vorliegen, auch durch Zeugenbeweis geführt werden. 3. Die Staatsangehörigkeitsbehörde trägt die materielle Beweislast dafür, ob die deutsche Staatsangehörigkeit und/oder die Rechtsstellung als Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG verloren gegangen ist. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 1181/01 | |
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