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Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Beschluss, 3 ZKO 733/03 vom 11.03.2004

Rechtsgebiete:SGB X, BSHG
Schlagworte:Kostenerstattungsanspruch, Ausschlussfrist, Anmeldefrist, Kostenerstattungsverpflichteter, Zugang, örtlicher Sozialhilfeträger, Delegation, Mandatierung, gesetzlicher Auftrag, Innenverhältnis, Außenverhältnis
Stichwort:gesetzlicher Auftrag
Leitsatz:1. Ein Kostenerstattungsanspruch nach § 107 BSHG kann gemäß § 111 SGB X fristgerecht von bzw. bei derjenigen Gemeinde geltend gemacht werden, die im Wege eines gesetzlichen Auftragsverhältnisses nach § 96 Abs. 1 S. 2 BSHG i.V.m. den jeweiligen landesrechtlichen Ausführungsgesetzen vom örtlichen Träger der Sozialhilfe zur Durchführung von Aufgaben der Sozialhilfe herangezogen worden ist.

2. Der örtliche Sozialhilfeträger kann im Außenverhältnis zu Kostenerstattungsberechtigten durch abweichende Festlegungen in den jeweiligen Heranziehungsvereinbarungen/-beschlüssen/-satzungen nicht die wirksame Anmeldung zur Kostenerstattung bei der beauftragten Gemeinde ausschließen.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 3 ZKO 733/03



THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 1149/03 vom 04.03.2004

Rechtsgebiete:ThürAGBSHG, BSHG, SGB I, SGB X, WoZuG
Schlagworte:Kostenerstattung, gewöhnlicher Aufenthalt, Anmeldung, Frist, Delegation, Mandatierung, gesetzlicher Auftrag, Wohnortzuweisung, Interessenwahrungsgrundsatz, Bagatellgrenze, intertemporales Verwaltungsrecht, Rückwirkung, Vertrauensschutz, Rechtssicherheit
Stichwort:gesetzlicher Auftrag
Leitsatz:1. Ein - bei wiederkehrenden Leistungen auch zukünftig entstehender - Kostenerstattungsanspruch nach § 107 BSHG kann gemäß § 111 SGB X fristgerecht von bzw. bei derjenigen Gemeinde geltend gemacht werden, die im Wege eines gesetzlichen Auftragsverhältnisses nach § 96 Abs. 1 S. 2 BSHG i. V. m. dem landesrechtlichen Ausführungsgesetz vom örtlichen Träger der Sozialhilfe zur Durchführung von Aufgaben der Sozialhilfe herangezogen worden ist.

2. Schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten Rechtslage kann zwischen Behörden, die Kostenerstattungsansprüchen aus § 107 BSHG ausgesetzt sind, nicht betroffen sein.

3. Die mit Wirkung zum 1. August 1996 eingefügte Bagatellregelung des § 111 Abs. 2 S. 2 BSHG gilt grundsätzlich auch für Kostenerstattungsansprüche gemäß § 107 BSHG, denen vor In-Kraft-Treten der Bagatellgrenze beendete Leistungszeiträume zugrunde liegen.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 KO 1149/03

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, PL 15 S 612/01 vom 18.12.2001

Rechtsgebiete:BPersVG, LPVG, FwG, RDG
Schlagworte:Mitbestimmung, Gesetzlicher Auftrag, Aufgabenerfüllung, Leitstelle für die Feuerwehr, Integrierte Leitstelle für den Rettungsdienst und die Feuerwehr, Gemeinsame Dienststelle, Gemeinsamer Betrieb
Stichwort:gesetzlicher Auftrag
Leitsatz:Die Errichtung und der Betrieb einer integrierten Leitstelle für den Rettungsdienst und die Feuerwehr in Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des § 6 Abs. 1 Satz 6 RDG stellt Aufgabenerfüllung nach außen dar, die der Mitbestimmung der Personalvertretung der beteiligten Gemeinde nicht unterliegt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, PL 15 S 612/01


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