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JuraForum.deUrteileSchlagwörterGgesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe bei einer Ehedauer von knapp vier Monaten 

gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe bei einer Ehedauer von knapp vier Monaten

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SAARLAND – Beschluss, 1 Q 65/05 vom 29.12.2005

Rechtsgebiete:GKG, SVG, BeamtVG
Schlagworte:Hinterbliebenenversorgung nach §§ 43 Abs. 1 SVG, 19 Abs. 1 BeamtVG, gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe bei einer Ehedauer von knapp vier Monaten, Widerlegung der Vermutung
Stichwort:gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe bei einer Ehedauer von knapp vier Monaten
Leitsatz:1. Die Tatsache, dass die Klägerin vor der Eheschließung bereits ca. 10 Jahre mit ihrem späteren Ehemann zusammengelebt hat und während dieser Zeit gemeinsam ein Haus erworben und ein Erbvertrag abgeschlossen wurde, reicht angesichts der kurzen Ehedauer von 3 Monaten und 21 Tagen nicht aus, um die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe zu widerlegen.

2. Bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis bemisst sich der Streitwert nach dem dreifachen Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistungen, wenn nicht der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen geringer ist. Die bei Einreichung der Klage bereits fälligen Beträge werden dem Streitwert hinzugerechnet (§ 42 Abs. 3 und 5 GKG).
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 Q 65/05




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