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gesetzliche Unfallversicherung

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 2 U 18/07 R vom 17.02.2009

Rechtsgebiete:SGB VII
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Unfallkausalität - Krampfanfall - innere Ursache - Konkurrenzursache - Vorerkrankung - Theorie der wesentlichen Bedingung - Ursachenzusammenhang
Stichwort:gesetzliche Unfallversicherung
Leitsatz:Ein Anfallsleiden, das nur eine mögliche, nicht aber eine festgestellte Ursache für einen Sturz ist, scheidet als (innere) Ursache schon im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne aus; für eine Zurechnungsprüfung nach der Theorie der wesentlichen Bedingung ist dann kein Raum.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 18/07 R



BSG – Urteil, B 2 U 26/07 R vom 17.02.2009

Rechtsgebiete:SGB VII, StGB, StVO
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - versicherte Tätigkeit - versicherter Weg - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - keine geringfügige Unterbrechung - Richtungswechsel - öffentlicher Verkehrsraum - Verkehrsunfall - Schadensregulierung -Vorbereitungshandlung - gemischte Tätigkeit
Stichwort:gesetzliche Unfallversicherung
Leitsatz:Regulierungsgespräche nach einem Verkehrsunfall stehen nicht im sachlichen Zusammenhang mit dem Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit, wenn dieser nicht nur geringfügig unterbrochen wurde.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 26/07 R

BSG – Urteil, B 2 U 35/07 R vom 17.02.2009

Rechtsgebiete:SGB VII, RVO, UVMG, SGG
Schlagworte:Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Beitrittsgebiet - Unfallversicherungsschutz - Wehrpflichtiger der NVA - Rechtsänderung - Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG - sozialgerichtliches Verfahren - maßgebliches Recht - Zeitpunkt der Entscheidung - Anfechtungsklage/Feststellungsklage
Stichwort:gesetzliche Unfallversicherung
Leitsatz:Frühere Wehrpflichtige der NVA der DDR unterstehen nach einer Rechtsänderung grundsätzlich dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie infolge des Wehrdienstes Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten erlitten haben, die vor dem 1.1.1992 eingetreten sind und nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten der Sozialversicherung waren.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 35/07 R

BSG – Urteil, B 2 U 19/07 R vom 27.05.2008

Rechtsgebiete:SGB VII, InsO, HGB, AO
Schlagworte:Gesetzliche Unfallversicherung - gesamtschuldnerische Beitragshaftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters gem § 150 Abs 4 SGB VII - Insolvenz - keine Sperrwirkung gem § 93 InsO - Akzessorietät - Verletzung der Mitteilungspflicht gem § 192 Abs 4 S 1 SGB VII - früherer Unternehmer - Abgrenzung zur Haftung gem §§ 160, 128 HGB
Stichwort:gesetzliche Unfallversicherung
Leitsatz:Der Beitragshaftung des früheren Unternehmers nach § 150 Abs 4 SGB VII steht nicht entgegen, dass nach § 93 InsO die persönliche Haftung des Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft während deren Insolvenzverfahrens nicht geltend gemacht werden kann.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 19/07 R


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