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JuraForum.deUrteileSchlagwörterGgesetzliche Schriftform bei gegengezeichnetem Anschreiben und dessen Auslegung 

gesetzliche Schriftform bei gegengezeichnetem Anschreiben und dessen Auslegung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 19 Sa 1529/04 vom 07.12.2004

Rechtsgebiete:TzBfG, BGB
Schlagworte:Befristungsverlängerung wird jedenfalls nicht durch eine nachfolgende Vertragsveränderung unwirksam, sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag, Anschlussverbot, Wiedereinstellungsanspruch nach Ablauf der Befristung, gesetzliche Schriftform bei gegengezeichnetem Anschreiben und dessen Auslegung
Stichwort:gesetzliche Schriftform bei gegengezeichnetem Anschreiben und dessen Auslegung
Leitsatz:1. Änderungen eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages führen nicht zur Unwirksamkeit der Befristung, noch zur Unwirksamkeit einer verlängerten Befristung.

Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Verlängerungsvereinbarung den Vertragsänderungen vorausgeht.

2. Ein Arbeitnehmer hat nicht bereits dann einen Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn er erfolgreich an einer Fortbildungsmaßnahme teilgenommen hat, zu der ihm ein Vorgesetzter mit dem Hinweis geraten hatte, dass bei einer Teilnahme jedenfalls die Chance bestehe, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 19 Sa 1529/04




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