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OLG-STUTTGART – Urteil, 7 U 200/07 vom 14.02.2008

Rechtsgebiete:ARB 75
Schlagworte:Rechtsschutzdeckung bei Anspruchskonkurrenz, gesetzliche Haftpflichtbestimmung
Stichwort:gesetzliche Haftpflichtbestimmung
Leitsatz:1. Im Falle einer Anspruchskonkurrenz ist bei der zeitlichen Bestimmung des Eintritts des Versicherungsfalles im Rahmen des § 14 ARB 75 jeder in Betracht kommende Anspruch für sich zu prüfen.

2. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen unberechtigter Zwangsvollstreckung ist eine Wahrnehmung von Rechten aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen im Sinne des § 14 Abs. 1 ARB 75.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 7 U 200/07




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