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Gesetzlich nicht vorgesehenes Vorverfahren als Zulässigkeitsschranke

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 36/06 vom 24.01.2008

Rechtsgebiete:AO, FGO
Schlagworte:Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Nichtigkeit eines Verwaltungsakts - Interesse des Klägers an der baldigen Feststellung - Gesetzlich nicht vorgesehenes Vorverfahren als Zulässigkeitsschranke
Stichwort:Gesetzlich nicht vorgesehenes Vorverfahren als Zulässigkeitsschranke
Leitsatz:Die Zulässigkeit einer Nichtigkeits-Feststellungsklage (§ 41 FGO) ist nicht davon abhängig, dass der Kläger vor der Klageerhebung ein entsprechendes Antragsverfahren nach § 125 Abs. 5 AO beim FA durchgeführt hat. Nichts anderes gilt regelmäßig auch dann, wenn der Steuerpflichtige zunächst (freiwillig) einen derartigen Antrag beim FA gestellt hat, jedoch das Ergebnis der Bescheidung vor Klageerhebung nicht abwartet.
Volltext: BFH - Urteil, V R 36/06




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