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Gesetzgebungsgeschichte

Entscheidungen der Gerichte

HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 UE 1672/04 vom 03.08.2005

Das Bundes-Bodenschutzgesetz stellt das rechtliche Instrumentarium zur Verfügung, um altlastverdächtige Flächen zu erfassen, zu untersuchen, zu bewerten und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

Eine gesonderte Altlastenfeststellung durch Verwaltungsakt i. S. d. § 11 Abs. 1 HAltlastG ist seit dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes nicht mehr zulässig.

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