JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gesetzesvorrang
| Rechtsgebiete: | AO, PsychThG, VwGO, VwVfG |
| Schlagworte: | Approbation, Approbation, vorläufig, Approbationsurkunde, Bedingung, Bestimmtheit, Erledigung, Erlöschen, Gesetzesvorrang, Normverwerfungskompetenz, Psychologiestudium, Psychologischer Psychotherapeut, Psychotherapeut, Verfassungsmäßigkeit, Vertrauensschutz, Verwaltungsakt, Vorläufiger Bescheid, Vorläufiger Verwaltungsakt |
| Stichwort: | Gesetzesvorrang |
| Leitsatz: | 1. Jedenfalls im August 1999 durfte eine Approbationsbehörde einem Bewerber, der über kein abgeschlossenes Studium der Psychologie verfügte, keine "vorläufige Approbation" als Psychologischer Psychotherapeut (mehr) erteilen. 2. Eine dennoch erteilte "vorläufige Approbation", die zudem den Zeitpunkt ihres Erlöschens nicht genau bezeichnete, ist rechtswidrig und in entsprechender Anwendung von § 3 Abs. 1 Satz 1 PsychThG zurückzunehmen. Bestreitet der Inhaber einer solchen "vorläufigen Approbation" das Erlöschen und läßt sich wegen der mangelnden Bestimmtheit der "vorläufigen Approbation" der genaue Zeitpunkt ihres Erlöschens nicht sicher feststellen, so ist zur Klarstellung auch eine Rücknahme einer ggf. bereits unwirksam gewordenen "vorläufigen Approbation" zulässig. 3. Spätestens im April 2005 konnte auf den Fortbestand einer in Niedersachsen erteilten "vorläufigen Approbation" nicht mehr schutzwürdig vertraut werden. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LC 1/09 | |
| Rechtsgebiete: | Nds SOG |
| Schlagworte: | Aufenthaltsverbot: Zuständigkeit |
| Stichwort: | Gesetzesvorrang |
| Leitsatz: | Aus § 1 Abs. 1 S. 3 Nds. SOG ist eine vorrangige Zuständigkeit der Polizeibehörde für den Erlass eines Aufenthaltsverbotes nach § 17 Abs. 4 Nds. SOG abzuleiten. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 190/09 | |
| Rechtsgebiete: | BPersVG |
| Schlagworte: | Mitwirkung des Personalrats beim Bundesnachrichtendienst, Dienstvorschrift zur Abgabe von Schuldenerklärungen |
| Stichwort: | Gesetzesvorrang |
| Leitsatz: | Der Erlass der Dienstvorschrift zur Abgabe von Schuldenerklärungen durch den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes unterliegt der Mitwirkung des Personalrats der Zentrale nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 8.07 | |
| Rechtsgebiete: | BlnPersVG |
| Schlagworte: | Mitbestimmung des Personalrats bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung, Initiativantrag, Mehrbelastung der Lehrkräfte durch schulpolitische Maßnahmen |
| Stichwort: | Gesetzesvorrang |
| Leitsatz: | Der Hauptpersonalrat kann nicht im Wege des Initiativantrags verlangen, dass eine Mehrbelastung der Lehrkräfte, die aufgrund einer mehrjährigen schulpolitischen Entwicklung aufgetreten ist, durch Einräumung eines allgemeinen Entlastungskontingents ausgeglichen wird. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 PB 15.07 | |
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