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Gesetzesüberschrift zweitrangig für Gesetzesinterpretation

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, III R 9/05 vom 24.01.2008

Rechtsgebiete:InvZulG 1999
Schlagworte:Investitionszulagenbegünstigter Umbau eines Gebäudes zu einem Mietwohngebäude - Gesetzesüberschrift zweitrangig für Gesetzesinterpretation
Stichwort:Gesetzesüberschrift zweitrangig für Gesetzesinterpretation
Leitsatz:Investitionszulagenbegünstigte nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Gebäude i.S. von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999 können auch vorliegen, wenn ein Gebäude durch Umgestaltung zu einem Mietwohngebäude in seiner Funktion oder in seinem Wesen verändert wird.
Volltext: BFH - Urteil, III R 9/05




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