JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gesetzeslücke
| Rechtsgebiete: | SGB VII, SGB IV, SGB III, RVO, AEntG |
| Schlagworte: | Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII - Geltendmachung des Haftungsanspruchs durch Verwaltungsakt - Gesamtunternehmer im Baugewerbe - Bürgenhaftung - Exkulpation -Verweisungsvorschrift - Redaktionsversehen - Gesetzeslücke - Rechtsfortbildung - analoge Anwendung des für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge geltende Haftungssystem |
| Stichwort: | Gesetzeslücke |
| Leitsatz: | Das für Gesamtsozialversicherungsbeiträge geltende Haftungssystem im Baugewerbe nach § 28e Abs 3a - 3f SGB IV findet auch für die Beitragshaftung in der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechende Anwendung. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 11/07 R | |
| Rechtsgebiete: | BVG, SGB X, GG |
| Schlagworte: | Kriegsopferversorgung, Erstfeststellung der MdE nach dem BVG im Beitrittsgebiet, Herabsetzung der MdE wegen Besserung des Gesundheitszustandes, Zehnjahresfrist, Gesetzeslücke, verfassungskonforme Auslegung, sachwidrige Gleichbehandlung, Besitzstandsschutz |
| Stichwort: | Gesetzeslücke |
| Leitsatz: | Auch bei Versorgungsberechtigten im Beitrittsgebiet, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ist die Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen Besserung des Gesundheitszustandes nur dann nicht niedriger festzusetzen, wenn sie in den letzten zehn Jahren seit der Feststellung nach dem BVG unverändert geblieben ist. Art 3 Abs 1 GG gebietet es nicht, die gesetzlich vorgesehene Mindestfrist wegen der Besonderheiten der deutschen Wiedervereinigung zu verkürzen oder ganz entfallen zu lassen (Abgrenzung zu BSG vom 24.6.1998 - B 9 V 1/97 R = BSGE 82, 169 = SozR 3-3100 § 30 Nr 20). |
| Volltext: BSG - Urteil, B 9a V 4/05 R | |
| Rechtsgebiete: | BeamtVorschaltG, BBG, BeamtVG, BLV, GG, ThürBG |
| Schlagworte: | feststellender Verwaltungsakt, wiederholende Verfügung, Beamtenversorgung, Staatssekretär, Laufbahnprinzip, laufbahnfreies Amt, Eingangsbesoldungsgruppe, politischer Beamter, Verwaltungspraxis, Prinzip der Formenstrenge, Analogie, Gesetzeslücke, Vergleichbarkeit, teleologische Reduktion, Gefälligkeitsbeförderung, Seiteneinsteiger, Schadensersatz aus Fürsorgepflichtverletzung, Verpflichtungsklage, Feststellungsklage, Antrag, zuständige Behörde, Grundsatz von Treu und Glauben, Vertrauensschutz, allgemeine Fürsorgepflicht, Folgenbeseitigungsanspruch |
| Stichwort: | Gesetzeslücke |
| Leitsatz: | § 5 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG a. F. findet auf Staatssekretäre im Thüringer Landesdienst Anwendung. Das Amt des Staatssekretärs ist weder ein laufbahnfreies Amt, noch gehört es der Eingangsbesoldungsgruppe einer Laufbahn an. Es bildet vielmehr das höchste Beförderungsamt der Laufbahngruppe des höheren Dienstes. Einer Klage des Beamten auf Schadensersatz aus Fürsorgepflichtverletzung des Dienstherrn kann nicht die Beantragung bei der unzuständigen Behörde entgegen gehalten werden, wenn dies den Grundsätzen von Treu und Glauben und dem Vertrauensschutz widerspricht. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 2 KO 548/01 | |
| Rechtsgebiete: | EV, VZOG, WoGenVermG |
| Schlagworte: | Sondervermögen Reichspost (Reichsbahn), Reichspost, Sondervermögen, Postvermögen, Bahnvermögen, "Altvermögen" (im Sinne des Art. 27 Abs. 1 Satz 5, 1. Alternative EV), "Erwerbsvermögen" (im Sinne des Art. 26 Abs. 1 Satz 2, 1. Alternative bzw. Art. 27 Abs. 1 Satz 5, 2. Alternative EV), "Widmungsvermögen" (im Sinne des Art. 26 Abs. 1 Satz 2, 2. Alternative bzw. Art. 27 Abs. 1 Satz 5, 3. Alternative EV), Eigentumsübergang, gesetzlicher, gesetzlicher Eigentumsübergang, Restitution, öffentliche, öffentliche Restitution, Rückfallanspruch, Unentgeltlichkeit einer Vermögensübertragung, Vermögenszuordnung von Postvermögen, Grundstück, Teilfläche, Teilflächen von Buchgrundstücken, Zuordnung von Grundstücksteilflächen, Wohnungsgenossenschaften, Nutzung durch -, "Restitutionsfestigkeit" eines Zuordnungsanspruchs, Gesetzeslücke, versehentliche. |
| Stichwort: | Gesetzeslücke |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die den Artikeln 26 Abs. 1 Satz 2 und 27 Abs. 1 Satz 5 EV unterfallenden Vermögensgegenstände sind nicht bereits mit dem Beitritt der DDR auf einigungsvertraglicher Grundlage kraft Gesetzes übertragen worden, sondern waren eines Übertragungsverfahrens bedürftig. 2. Ein Anspruch auf Übertragung eines Art. 27 Abs. 1 Satz 5 (1. Alternative) EV unterfallenden Vermögensgegenstandes ("Reichspostaltvermögen") unterliegt den gleichen einigungsvertraglichen, vermögenszuordnungsrechtlichen und sonstigen (hier: wohnungsgenossenschaftsvermögensrechtlichen) Übertragungshindernissen wie ein öffentlicher Restitutionsanspruch aus Art. 21 Abs. 3 (i.V.m. Art. 22 Abs. 1 Satz 7) EV. Urteil des 3. Senats vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - I. VG Berlin vom 05.09.1997 - Az.: VG 3 A 849.94 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 15.98 | |
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