JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gesetzeskraft
| Rechtsgebiete: | SGB VI |
| Stichwort: | Gesetzeskraft |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 77/08 R | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, StPO, StVollzG, VorschverfG NW, StrEG, GKG |
| Stichwort: | Gesetzeskraft |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 11 W 106/08 | |
| Rechtsgebiete: | RGebStV |
| Stichwort: | Gesetzeskraft |
| Leitsatz: | Rundfunkempfangsgeräte, die in einem Handelsunternehmen verpackt zum Verkauf angeboten werden, werden nicht im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV zum Empfang bereitgehalten. Der Händler ist in Bezug auf diese Geräte nicht Rundfunkteilnehmer im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 RGebStV und demzufolge auch nicht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 RGebStV verpflichtet, für diese Geräte Rundfunkgebühren zu entrichten. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 4 Bf 337/07 | |
| Rechtsgebiete: | DO AOK Rheinland, BVerfGG, BGB |
| Schlagworte: | Dienstordnungsangestellte, Gleichstellung mit Beamten, Erhöhter Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder, Verjährung |
| Stichwort: | Gesetzeskraft |
| Leitsatz: | 1. Die Geld- und geldwerten Leistungen für Dienstordnungsangestellte im Bereich der Sozialversicherungen sind nach den bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen den für Beamte geltenden Regelungen anzupassen. 2. Verweist dementsprechend eine Dienstordnung - wie etwa § 7 Abs. 1 der Dienstordnung der AOK Rheinland vom 28.02.1994 in der Fassung vom 07.12.1998 - hinsichtlich der Vergütung auf die für Landes- (ggf. für Bundes-)beamte geltenden Vorschriften, besteht für Dienstordnungsangestellte mit drei oder mehr Kindern ein Anspruch auf erhöhten Familienzuschlag auf der Grundlage der Entscheidung des BVerfG?s vom 24.11.1998 (2 BvL 26/91 u. a.). Diese Entscheidung hat gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG Gesetzeskraft (im Anschluss an BVerwG vom 17.06.2004 - 2 C 34/02). 3. Die Ansprüche kinderreicher Dienstordnungsangestellter auf erhöhten Familienzuschlag unterliegen den allgemeinen Verjährungsvorschriften. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 1 Sa 1120/08 | |
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