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Gesetzeskraft

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 13 R 77/08 R vom 05.05.2009

Rechtsgebiete:SGB VI
Stichwort:Gesetzeskraft
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 77/08 R



OLG-HAMM – Beschluss, 11 W 106/08 vom 25.03.2009

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, StPO, StVollzG, VorschverfG NW, StrEG, GKG
Stichwort:Gesetzeskraft
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 11 W 106/08

HAMBURGISCHES-OVG – Urteil, 4 Bf 337/07 vom 18.12.2008

Rechtsgebiete:RGebStV
Stichwort:Gesetzeskraft
Leitsatz:Rundfunkempfangsgeräte, die in einem Handelsunternehmen verpackt zum Verkauf angeboten werden, werden nicht im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV zum Empfang bereitgehalten. Der Händler ist in Bezug auf diese Geräte nicht Rundfunkteilnehmer im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 RGebStV und demzufolge auch nicht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 RGebStV verpflichtet, für diese Geräte Rundfunkgebühren zu entrichten.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 4 Bf 337/07

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 1 Sa 1120/08 vom 26.11.2008

Rechtsgebiete:DO AOK Rheinland, BVerfGG, BGB
Schlagworte:Dienstordnungsangestellte, Gleichstellung mit Beamten, Erhöhter Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder, Verjährung
Stichwort:Gesetzeskraft
Leitsatz:1. Die Geld- und geldwerten Leistungen für Dienstordnungsangestellte im Bereich der Sozialversicherungen sind nach den bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen den für Beamte geltenden Regelungen anzupassen.

2. Verweist dementsprechend eine Dienstordnung - wie etwa § 7 Abs. 1 der Dienstordnung der AOK Rheinland vom 28.02.1994 in der Fassung vom 07.12.1998 - hinsichtlich der Vergütung auf die für Landes- (ggf. für Bundes-)beamte geltenden Vorschriften, besteht für Dienstordnungsangestellte mit drei oder mehr Kindern ein Anspruch auf erhöhten Familienzuschlag auf der Grundlage der Entscheidung des BVerfG?s vom 24.11.1998 (2 BvL 26/91 u. a.). Diese Entscheidung hat gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG Gesetzeskraft (im Anschluss an BVerwG vom 17.06.2004 - 2 C 34/02).

3. Die Ansprüche kinderreicher Dienstordnungsangestellter auf erhöhten Familienzuschlag unterliegen den allgemeinen Verjährungsvorschriften.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 1 Sa 1120/08


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