JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gesetzesänderung
| Rechtsgebiete: | BGB, EStG |
| Schlagworte: | Nettolohnvereinbarung, Auslegung, Fahrtkostenerstattung, Steuerlast, Gesetzesänderung |
| Stichwort: | Gesetzesänderung |
| Leitsatz: | 1. Wenn die Parteien davon ausgehen, dass nach steuerlichen Vorschriften die Leistung nicht der Steuerpflicht unterliegt und sich dieses nach Abschluss einer Vereinbarung durch eine Gesetzesänderung später ändert, tritt infolge des Fehlens einer ausdrücklichen Vereinbarung über eine etwaige Steuerlast die allgemeine gesetzliche Regel in Kraft, dass der Arbeitnehmer die anfallenden Lohnsteuern zu tragen hat, weil ein Wille des Arbeitgebers, eine etwaige künftige Steuerlast zu tragen, nicht erkennbar ist. 2. Aus einer Sozialplanregelung, Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen aus Anlass einer Betriebsverlegung Fahrtkosten in Höhe von 100% im 1.Jahr, von 75 % im 2.Jahr und von 50 % im 3. Jahr zu erstatten, ergibt sich regelmäßig kein deutlich erkennbarer Wille des Arbeitgebers, abweichend von der allgemeinen gesetzlichen Steuerlast Regel auch eine bei Abschluss der Vereinbarung noch nicht bestehende, vielmehr erst im Laufe des Erstattungszeitraums durch Gesetzesänderung erstmalig entstehende Steuerlast zu übernehmen. Das gilt jedenfalls dann, wenn eine etwaige Steuerlast bei den Verhandlungen von keiner Seite thematisiert wurde. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 433/07 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Schlagworte: | Rechtsgrundlage, Gesetzesänderung, Änderung, Gesetz, Ahndung, Lenkzeiten, Ruhezeiten, Fernfahrer, Fahrer, Disponent |
| Stichwort: | Gesetzesänderung |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 Ss-OWi 292/07 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | sexueller Missbrauch, midner schwerer Fall, Gesetzesänderung, milderes Gesetz |
| Stichwort: | Gesetzesänderung |
| Leitsatz: | Zur Annahme eines minder schweren Falles des sexuellen Missbrauchs von Kindern. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 72/07 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Verfahrensänderung, Verfahren, Änderung, Gesetzesänderung, Rückgewinnungshilfe, Rückgewinnung, Beschwerde |
| Stichwort: | Gesetzesänderung |
| Leitsatz: | 1. Die Änderung der Prozessordnung erfasst das Verfahren in der Lage, in der es sich bei Inkrafttreten befindet, greift aber in eine abgeschlossene Prozesslage nicht ein. 2. Die seit dem 1.1.2007 eröffnete weitere Beschwerde gegen Entscheidungen über die Anordnung eines dinglichen Arrestes über einen Betrag von mehr als 20.000 Euro ist erst gegen Entscheidungen der Landgerichte gegeben, die seit dem Inkrafttreten dieser Verfahrensänderung ergangen sind. 3. Auch wenn vor der Verfahrensänderung ergangene Beschwerdeentscheidungen der Landgerichte über Anordnung dinglicher Arreste nicht in formeller Rechtskraft erwachsen, begründen sie eine abgeschlossene Prozesslage. Mit Ausschöpfung des Rechtsmittelzuges ist die Entscheidungszuständigkeit wieder auf das Amtsgericht übergegangen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 240/07 | |
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