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JuraForum.deUrteileSchlagwörterGGesetze gegen Homosexualität 

Gesetze gegen Homosexualität

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 1 AZR 198/08 vom 26.05.2009

1. Sozialpläne dürfen eine nach Lebensalter oder Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungsregelung vorsehen. Sie dürfen für rentenberechtigte Arbeitnehmer Sozialplanleistungen reduzieren oder ganz ausschließen. Die damit verbundene unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist durch § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG gedeckt.

2. § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG verstößt nicht gegen das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung. Die Regelung ist iSv. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG durch ein vom nationalen Gesetzgeber verfolgtes legitimes Ziel gerechtfertigt. Es entspricht einem allgemeinen sozialpolitischen Interesse, dass Sozialpläne danach unterscheiden können, welche wirtschaftlichen Nachteile den Arbeitnehmern drohen, die durch eine Betriebsänderung ihren Arbeitsplatz verlieren.

BAG – Urteil, 7 AZR 710/07 vom 25.03.2009

In Arbeitsrechtsregelungen der Kirchen kann von der zweijährigen Befristungsdauer des § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG nicht zuungunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 1 ZB 05.616 vom 07.12.2006

Zum Anspruch auf rechtliches Gehör bei Zulassung einer Klageerweiterung durch das Gericht nach Übergang in das schriftliche Verfahren

BAG – Beschluss, 1 ABR 39/02 vom 21.10.2003

Ein Tarifvertrag kann die gesetzliche Aufgabe des Betriebsrats aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, die Durchführung seiner Bestimmungen zu überwachen, nicht aufheben oder einschränken.

BAG – Urteil, 8 AZR 288/02 vom 12.06.2003

Ohne anderslautenden ausdrücklichen tariflichen Hinweis können approbierte Psychotherapeuten nicht als "Ärzte" in tariflichen Entgeltregelungen angesehen werden.

BAG – Beschluss, 7 ABR 42/02 vom 04.06.2003

Die Vermittlung allgemeiner Grundkenntnisse des Sozial- und Sozialversicherungsrechts ist ohne einen konkreten betriebsbezogenen Anlaß nicht erforderlich iSv. § 37 Abs. 6 BetrVG.

BAG – Urteil, 10 AZR 448/02 vom 04.06.2003

1. Eine GmbH bleibt im Passivprozeß auch nach ihrer Löschung parteifähig, wenn sie möglicherweise noch einen Ersatzanspruch gegen den Liquidator gem. § 73 Abs. 3 GmbHG hat.

2. Eine vor der Löschung erteilte Prozeßvollmacht besteht fort.

BAG – Beschluss, 1 ABR 13/02 vom 06.05.2003

Zur Wahrnehmung seiner Überwachungsaufgabe nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG benötigt der Betriebsrat im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten und der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit Kenntnis von Beginn und Ende der täglichen und vom Umfang der tatsächlich geleisteten wöchentlichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer.

Der Arbeitgeber hat seinen Betrieb so zu organisieren, daß er die Durchführung der geltenden Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen selbst gewährleisten kann. Er muß sich deshalb über die genannten Daten in Kenntnis setzen und kann dem Betriebsrat die Auskunft hierüber nicht mit der Begründung verweigern, er wolle die tatsächliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer wegen einer im Betrieb eingeführten "Vertrauensarbeitszeit" bewußt nicht erfassen.

BAG – Urteil, 9 AZR 136/02 vom 18.02.2003

1. Haben die Parteien vereinbart, das Arbeitsverhältnis solle vor Vollendung des 65. Lebensjahres enden, sobald der Arbeitnehmer eine Rente wegen Alters beantragen kann, so kann er nach § 41 SGB VI lediglich die Fortführung des Arbeitsverhältnisses bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres verlangen. Die Vorschrift begründet keinen Anspruch auf die vertraglich für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens vereinbarten Leistungen.

2. Nach den Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) darf in die Vereinbarung der Parteien nicht stärker eingegriffen werden, als es durch die Anpassung an die veränderten Umstände geboten ist.

BAG – Urteil, 6 AZR 411/01 vom 13.02.2003

Der Besuch einer Fachoberschule eines volljährigen ledigen Kindes, das mit dem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann ein Umzugshinderungsgrund nach § 12 Abs. 3 Unterabs. 1 Nr. 3 Satz 1 BUKG sein.

BAG – Urteil, 3 AZR 3/02 vom 10.12.2002

1. Eine allein an den unterschiedlichen Status von Arbeitern und Angestellten anknüpfende Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen Altersversorgung verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG).

2. Versorgungsschuldner konnten jedoch bis einschließlich 30. Juni 1993 darauf vertrauen, eine allein an den unterschiedlichen Status von Arbeitern und Angestellten anknüpfende Differenzierung sei noch zulässig.

BAG – Urteil, 3 AZR 454/01 vom 10.09.2002

Sollen wissenschaftliche Hilfskräfte im Sinne des § 3 g) BAT wirksam von der Zusatzversorgung ausgeschlossen werden, so muß es sich zwingend um vorübergehende Beschäftigungsverhältnisse handeln.

BAG – Urteil, 8 AZR 574/01 vom 08.08.2002

Der Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs. 2 BGB setzt ein Auflösungsverschulden mit dem Gewicht eines wichtigen Grundes voraus. Auf die Form der Vertragsbeendigung kommt es nicht an.

BAG – Urteil, 8 AZR 647/00 vom 08.08.2002

Pädagogische Unterrichtshilfen im Land Berlin können Lehrkräfte iSd. § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O und der Berliner Lehrerrichtlinien sein.

BAG – Urteil, 10 AZR 578/01 vom 31.07.2002

Eine tarifliche Regelung, nach der in den Fällen des Ausscheidens, der Neueinstellung, des Ruhens des Arbeitsverhältnisses, des unbezahlten Sonderurlaubs und des Krankengeldbezugs ein anteiliger Anspruch auf 1/12 der Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt) für jeden vollen Monat im Kalenderjahr, in dem die Arbeitnehmer gearbeitet haben, entsteht, ist dahingehend auszulegen, daß nicht schon der Bezug von Krankengeld gem. § 45 SGB V für einen Arbeitstag wegen der Pflege eines erkrankten Kindes den Arbeitgeber zur Kürzung der vollen Sonderzahlungen berechtigt.

BAG – Beschluss, 7 ABR 12/01 vom 31.07.2002

Ein auf die Verwirklichung des christlichen Auftrags gerichtetes, von einem Mitglied des Diakonischen Werkes betriebenes Krankenhaus ist eine karitative Einrichtung einer Religionsgemeinschaft iSv. § 118 Abs. 2 BetrVG, auf die das Betriebsverfassungsgesetz keine Anwendung findet.

BAG – Urteil, 4 AZR 56/01 vom 23.01.2002

1. Dem Nachweisgesetz (NachwG) ist auch hinsichtlich einer tarifvertraglichen Ausschlußfrist genüge getan, wenn gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG auf die Anwendbarkeit des einschlägigen Tarifvertrages hingewiesen wird.

2. Auch wenn die Verpflichtung zur Auslage des Tarifvertrages im Betrieb verletzt wird, gilt die Ausschlußfrist. Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin hat keinen Schadensersatzanspruch.

BAG – Urteil, 5 AZR 255/00 vom 12.12.2001

1. Bei Flugbegleitern im internationalen Flugverkehr kommt zur Bestimmung des Arbeitsvertragsstatuts die Regelanknüpfung an den Arbeitsort nach Art. 30 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB grundsätzlich nicht in Betracht. Das für Flugbegleiter im internationalen Flugverkehr zwingende Recht bestimmt sich auch nicht nach dem Recht des Staates, in dem das Flugzeug registriert ist. Gemäß Art. 30 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB ist das Recht des Staates maßgebend, in dem sich die Niederlassung befindet, die den Arbeitnehmer eingestellt hat.

2. § 3 EFZG und § 14 Abs. 1 MuSchG sind Eingriffsnormen iSv. Art. 34 EGBGB.

BAG – Urteil, 5 AZR 248/00 vom 12.12.2001

1. Die Reichweite einer tariflichen Regelung muß durch Auslegung ermittelt werden. Heißt es im Tarifvertrag nur, "die Beschäftigten haben in Fällen unverschuldeter, mit Arbeitsunfähigkeit verbundener Krankeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen, nicht jedoch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus", liegt ein Grundsatz vor, der der Konkretisierung und Ergänzung bedarf.

2. Zu den ergänzend heranzuziehenden Gesetzesnormen gehört in diesem Falle regelmäßig auch die vierwöchige Wartezeitregelung des § 3 Abs. 3 EFZG.

BAG – Urteil, 4 AZR 724/00 vom 07.11.2001

Tarifvertragliche Vorschriften, nach denen sich die Höhe der Vergütung bei Änderung tatsächlicher Umstände ohne weiteres nach der Zahl der in der Regel unterstellten festangestellten Vollzeitbeschäftigten einschließlich der Auszubildenden richtet, verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht.

BAG – Urteil, 8 AZR 692/00 vom 17.05.2001

1. Das Land Sachsen-Anhalt durfte in Zeiten einer angespannten Haushaltslage eine einheitliche Handhabung von Beförderungen dadurch im Erlaßwege sicherstellen, daß Beförderungen durch Einsparungen finanziell abgedeckt sein mußten.

2. Wenn einem Beamten im Hinblick auf die Bewirtschaftung der Personalausgaben im Rahmen des personalwirtschaftlichen Ermessens kein Anspruch auf die Übertragung einer Funktionsstelle und Einweisung in die Personalstelle zugestanden hätte, kann auch der angestellte Lehrer die entsprechende Vergütung nicht verlangen. Dem steht nicht entgegen, daß die Stelle im Haushaltsplan ausgewiesen ist und der Lehrer die betreffende Funktion nicht nur vorübergehend wahrnimmt.

BAG – Urteil, 9 AZR 301/00 vom 03.04.2001

Beschäftigt ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Verwaltungsbefugnis die Arbeitnehmer des Schuldners weiter, so werden Ansprüche auf Arbeitsentgelt begründet, die nach § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO als Masseverbindlichkeiten gelten. Beantragen die Arbeitnehmer Insolvenzgeld, so entfällt das Vorzugsrecht. Ein Übergang des Vorzugsrechts auf die Bundesanstalt für Arbeit ist damit ausgeschlossen.

BAG – Urteil, 2 AZR 139/00 vom 21.02.2001

Eine Arbeitnehmerin in einem evangelischen Kindergarten, die in der Öffentlichkeit werbend für eine andere Glaubensgemeinschaft auftritt und deren von den Glaubenssätzen der evangelischen Kirche erheblich abweichende Lehre verbreitet, bietet regelmäßig keine hinreichende Gewähr mehr dafür, daß sie der arbeitsvertraglich übernommenen Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der evangelischen Kirche nachkommt. Ein solches Verhalten kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

BAG – Beschluss, 1 ABR 30/00 vom 20.02.2001

Ein Antrag des Betriebsrats, den Arbeitgeber zu verpflichten, zu bereits vorgenommenen Einstellungen nachträglich die Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG einzuholen, ist im Betriebsverfassungsgesetz nicht vorgesehen. Im Hinblick auf die Möglichkeit des Betriebsrats, nach § 101 BetrVG vorzugehen, ist ein solcher Antrag unzulässig.

BAG – Urteil, 2 AZR 391/99 vom 07.12.2000

Leitsatz:

1. Mit dem Beschluß des Bundesvorstands des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die DGB-Rechtsschutz GmbH zu gründen und auf sie den gewerkschaftlichen Rechtsschutz zu überführen, überschritt der Bundesvorstand nicht die ihm nach der Satzung des DGB eingeräumten Befugnisse.

2. Haben Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart, daß Kündigungen der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen und daß bei Meinungsverschiedenheiten die Einigungsstelle entscheidet, kann der Arbeitgeber seine Mitteilungen zu den Kündigungsgründen auch noch im Verfahren vor der Einigungsstelle vervollständigen.

Aktenzeichen: 2 AZR 391/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 7. Dezember 2000
- 2 AZR 391/99 -

I. Arbeitsgericht
Pforzheim
- 3 Ca 229/98 -
Urteil vom 3. September 1998

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg
- 8 Sa 125/98 -
Urteil vom 1. Juni 1999

BAG – Urteil, 4 AZR 688/99 vom 22.11.2000

Die Tarifgebundenheit des Arbeitnehmers gem. § 3 Abs. 1 TVG beginnt erst mit der satzungsgemäß zustande gekommenen Mitgliedschaft in der Gewerkschaft, hier nach der Satzung der IG Metall mit der Annahme der Beitrittserklärung. Die Vereinbarung eines rückwirkenden Beginns der Mitgliedschaft führt nicht zu einem rückwirkenden Beginn der Tarifgebundenheit.

BAG – Urteil, 3 AZR 69/99 vom 17.10.2000

Leitsätze:

Die Auslegungsregel, wonach allgemeine Ausgleichsklauseln im Zweifel Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung nicht mit umfassen, ist auch dann anzuwenden, wenn der Verzicht auf einen als Schadensersatz geschuldeten Versorgungsverschaffungsanspruch in Rede steht.

Aktenzeichen: 3 AZR 69/99
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 17. Oktober 2000
- 3 AZR 69/99 -

I. Arbeitsgericht
Frankfurt am Main
- 17 Ca 4133/95 -
Urteil vom 18. Juni 1997

II. Hessisches
Landesarbeitsgericht
- 2 Sa 2186/97 -
Urteil vom 11. November 1998

BAG – Urteil, 5 AZR 61/99 vom 20.09.2000

Leitsätze:

Ist eine Rundfunkanstalt aufgrund eines Bestandsschutztarifvertrages für freie Mitarbeiter gehalten, einen Mindestbeschäftigungsanspruch des freien Mitarbeiters zu erfüllen, kommt allein der Aufnahme des Mitarbeiters in Dienstpläne nicht die Bedeutung eines die Annahme der Arbeitnehmerstellung auslösenden Umstands zu. Die Aufnahme in Dienstpläne einer Rundfunkanstalt ist zwar ein starkes Indiz für das Vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft, ist aber auch nur als solches bei der Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen.

Aktenzeichen: 5 AZR 61/99
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 20. September 2000
- 5 AZR 61/99 -

I. Arbeitsgericht
Frankfurt am Main
- 9 Ca 1016/95 -
Urteil vom 27. November 1996

II. Hessisches
Landesarbeitsgericht
- 7 Sa 491/97 -
Urteil vom 31. Juli 1998

BAG – Urteil, 5 AZR 19/99 vom 30.08.2000

Leitsätze:

§ 13 des Rahmentarifvertrags für den Hamburger Groß- und Außenhandel vom 15. Mai 1991 enthält keine konstitutive Regelung zur Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und begründet keinen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts in Höhe von 100 %.

Aktenzeichen: 5 AZR 19/99
Bundesarbeitsgericht 5. Senat
Urteil vom 30. August 2000
- 5 AZR 19/99 -

I. Arbeitsgericht
Urteil vom 12. Januar 1998
Hameln
- 21 Ca 371/97 -

II. Landesarbeitsgericht
Urteil vom 24. September 1998
Hamburg
- 2 Sa 26/98 -

BAG – Beschluss, 7 ABR 78/98 vom 31.05.2000

Leitsätze:

1. Wird eine Wahlanfechtung darauf gestützt, daß unter Verkennung des Betriebsbegriffs in einem Gemeinschaftsbetrieb ein weiterer Betriebsrat für einen unselbständigen Betriebsteil gewählt worden ist, muß eine nachfolgende Betriebsratswahl im Gemeinschaftsbetrieb ebenfalls angefochten werden. Das gilt auch, wenn in dem isolierten Wahlanfechtungsverfahren weitere Verfahrensverstöße geltend gemacht werden, die unabhängig von einer Verkennung des Betriebsbegriffs zur Unwirksamkeit der Betriebsratswahl führen (im Anschluß an BAG 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - BAGE 60, 276 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 15).

2. Führt die Abspaltung eines betriebsratsfähigen Betriebsteils dazu, daß die von der Abspaltung betroffenen Arbeitnehmer betriebsverfassungsrechtlich nicht mehr repräsentiert werden, hat der Betriebsrat des bisherigen Betriebs in dem abgespaltenen Betriebsteil unverzüglich die Wahl eines Betriebsrats einzuleiten. Dazu ist er aufgrund eines im Betriebsverfassungsgesetz nicht geregelten, aber durch richterliche Rechtsfortbildung anzuerkennenden Übergangsmandats verpflichtet.

Aktenzeichen: 7 ABR 78/98
Bundesarbeitsgericht 7. Senat
Beschluß vom 31. Mai 2000
- 7 ABR 78/98 -

I. Arbeitsgericht
Beschluß vom 23. Januar 1998
Berlin
- 16 BV 31141/97 -

II. Landesarbeitsgericht
Beschluß vom 19. Oktober 1998
Berlin
- 9 TaBV 1 und 2/98 -

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