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Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses

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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 36.05 vom 14.12.2006

Rechtsgebiete:AusglLeistG
Schlagworte:Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten, erhebliches Vorschubleisten, Nationalsozialismus, NSDAP, SA, Gauredner, SA-Sanitäts-Standartenführer, Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, Erbgesundheitsgericht, Erbgesundheitslehre, Sterilisation, Zwangssterilisation, Unfruchtbarmachung, Erbkrankheit, Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, Ausgleichsleistung, Unwürdigkeit, Ausschluss, Ausschlusstatbestand
Stichwort:Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
Leitsatz:In der langjährigen Tätigkeit als Gauredner der NSDAP liegt ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG.

Die Hauptamtlichkeit einer Tätigkeit für die NSDAP oder eine ihrer Gliederungen ist nicht Voraussetzung für die Erheblichkeit des Vorschubleistens.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 36.05




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