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Gesellschaftsrecht

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, II B 68/08 vom 28.01.2009

Rechtsgebiete:FGO, StBerG
Stichwort:Gesellschaftsrecht
Volltext: BFH - Beschluss, II B 68/08



BFH – Urteil, II R 34/07 vom 10.12.2008

Rechtsgebiete:ErbStG, EStG, HGB, BGB, AO
Schlagworte:Schenkungsteuer - Mitunternehmerinitiative nach Anteilsschenkung unter Vorbehaltsnießbrauch? - Bereicherung der Kinder auf Kosten der Eltern
Stichwort:Gesellschaftsrecht
Leitsatz:Wenden Eltern Teile ihrer Beteiligungen an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft unentgeltlich ihren Kindern zu und behalten sie sich dabei den lebenslänglichen Nießbrauch vor, fehlt es den Kindern an der für die Anwendung des § 13a ErbStG erforderlichen Mitunternehmerinitiative, wenn vereinbart ist, dass die Nießbraucher die Gesellschafterrechte der Kinder wahrnehmen und die Kinder den Eltern "vorsorglich" Stimmrechtsvollmacht erteilen.
Volltext: BFH - Urteil, II R 34/07

BFH – Urteil, II R 32/07 vom 10.12.2008

Rechtsgebiete:ErbStG
Stichwort:Gesellschaftsrecht
Volltext: BFH - Urteil, II R 32/07

BFH – Urteil, IV R 98/06 vom 16.10.2008

Rechtsgebiete:EStG, HGB
Schlagworte:Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15a EStG: Zusätzliche Einlage bei negativer Tilgungsbestimmung nicht mit der noch nicht voll eingezahlten Hafteinlage zu verrechnen, Voraussetzungen für den Forderungscharakter eines aktivischen "Darlehenskontos" im sog. Vier-Konten-Modell, gesetzliche Regelungen und gesellschaftsvertragliche Praxis zu Kapitalkonten bei Personengesellschaften, entnahmefähiges Guthaben, fehlende Regelungen zu Rückzahlungsmodalitäten, Sicherheiten und Verzinsung
Stichwort:Gesellschaftsrecht
Leitsatz:1. Leistet der Kommanditist zusätzlich zu der im Handelsregister eingetragenen, nicht voll eingezahlten Hafteinlage eine weitere Bareinlage, so kann er im Wege einer negativen Tilgungsbestimmung die Rechtsfolge herbeiführen, dass die Einlage nicht mit der eingetragenen Haftsumme zu verrechnen ist, sondern im Umfang ihres Wertes die Entstehung oder Erhöhung eines negativen Kapitalkontos verhindert und auf diese Weise nach § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG zur Ausgleichs- und Abzugsfähigkeit von Verlusten führt (Anschluss an Senatsurteil vom 11. Oktober 2007 IV R 38/05, BFHE 219, 136).

2. Wird das im Rahmen eines sog. Vier-Konten-Modells eingerichtete "Darlehenskonto" eines Gesellschafters infolge von gesellschaftsvertraglich nicht vorgesehenen Auszahlungen negativ, so weist das nunmehr aktivische "Darlehenskonto" eine Forderung der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter aus mit der Folge, dass es in die Ermittlung des Kapitalkontos des Kommanditisten nach § 15a Abs. 1 EStG nicht einzubeziehen ist.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 98/06


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