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gesellschaftspolitische Weiterbildung

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BAG – Urteil, 9 AZR 466/97 vom 09.06.1998

Rechtsgebiete:Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pflaz
Schlagworte:Bildungsfreistellung - gesellschaftspolitische Weiterbildung
Stichwort:gesellschaftspolitische Weiterbildung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Anerkennung einer Bildungsveranstaltung durch die zuständige Landesbehörde nach § 7 Abs. 1 BFG begründet keine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Bildungsmaßnahme den in § 3 BFG genannten Zwecken dient.

2. Mit einer gesellschaftspolitischen Weiterbildung im Sinne von § 3 Abs. 3 BFG können auch Kenntnisse vermittelt werden, die Inhalt von Betriebsräteschulungen nach § 37 Abs. 6 oder § 37 Abs. 7 BetrVG sind.

3. Der Träger der Bildungsmaßnahme ist nicht verpflichtet, seine Leistungen unentgeltlich zu erbringen. Eine Veranstaltung ist im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 5 BFG auch dann offen zugänglich, wenn ein gewerkschaftlicher Veranstalter mit Rücksicht auf die satzungsgemäß geleisteten Beiträge seinen Mitgliedern die kostenlose Teilnahme ermöglicht und von Nichtmitgliedern einen angemessenen Beitrag erhebt (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung, vgl. BAG Urteile vom 21. Oktober 1997 - 9 AZR 253/96 - AP Nr. 24 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 2. Dezember 1997 - 9 AZR 584/96 -, n.v.).

Aktenzeichen: 9 AZR 466/97
Bundesarbeitsgericht 9. Senat
Urteil vom 09. Juni 1998
- 9 AZR 466/97 -

I. Arbeitsgericht
Koblenz
Urteil vom 10. Mai 1995
- 4 Ca 2430/94 -

II. Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz
Urteil vom 22. Mai 1997
- 11 (8) Sa 832/95 -
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 466/97




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