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gesellschaftsbezogene und gesellschaftsfremde Verbindlichkeiten

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 205/05 vom 20.12.2005

Rechtsgebiete:ZPO, StPO, GBO
Schlagworte:Dinglicher Arrest wegen Einziehung von Wertersatz, Zwangsvollstreckung in das Vermögen der BGB-Gesellschaft, Gesamtschuldtitel, gesellschaftsbezogene und gesellschaftsfremde Verbindlichkeiten, Vollziehungsfrist
Stichwort:gesellschaftsbezogene und gesellschaftsfremde Verbindlichkeiten
Leitsatz:1. Für die Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer BGB-Gesellschaft nach § 736 ZPO genügt ein Titel gegen alle Gesellschafter als Gesamtschuldner; ein Titel gegen die Gesellschaft ist nicht erforderlich. Unerheblich ist, ob der Gesamtschuldtitel auf einer gesellschaftsbezogenen oder einer gesellschaftsfremden Verbindlichkeit beruht.

2. Die Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO gilt nicht im Falle eines dinglichen Arrests nach § 111d StPO.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 205/05




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