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OLG-FRANKFURT – Urteil, 10 U 18/06 vom 29.09.2006

Rechtsgebiete:AktG
Schlagworte:Gesellschaft, Gesellschaftsvertrag, AG, Aktiengesellschaft, Frist, Beschlüsse, Gesellschafterbeschlüsse, Unwirksamkeit, Nichtigkeit, Frist
Stichwort:Gesellschafterbeschlüsse
Leitsatz:Wegen des schützenswerten Interesses der Gesellschaft an einer zeitnahen Feststellung der Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse und der vergleichbaren Bestimmung in § 246 Abs.1 AktG ist eine im Gesellschaftsvertrag festgelegte Monatsfrist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht zu beanstanden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 10 U 18/06




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