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Geschwindigkeitsüberschreitung des Überholten

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OLG-CELLE – Urteil, 14 U 90/06 vom 02.11.2006

Rechtsgebiete:StVG, StVO
Schlagworte:Haftungsquote, Unfall beim Überholen, Geschwindigkeitsüberschreitung des Überholten
Stichwort:Geschwindigkeitsüberschreitung des Überholten
Leitsatz:Gegenüber dem groben Verschulden eines Fahrzeugführers im Rahmen eines waghalsigen Überholmanövers vor einer nicht einsehbaren Rechtskurve können im Einzelfall die Betriebsgefahr des überholten Lkw sowie ein zusätzliches Verschulden des Führers des Lkw wegen nicht unerheblicher 20 %iger Überschreitung (72 km/h statt erlaubter 60 km/h) der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zurücktreten.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 90/06




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