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Geschwindigkeitsüberschreitung

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 86/09 vom 17.02.2009

Zur Ablehnung eines Beweisantrages nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 811/08 vom 13.11.2008

Beweisanträgen ins Blaue, die keine konkrete Fehlerquelle beahupten, muss nicht nachgegangen werden.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 707/08 vom 18.09.2008

Der Tatrichter genügt den an die Feststellungen des Urteils zu stellenden Mindestanforderungen bei einer Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, bei der die Geschwindigkeitsermittlung auf der Grundlage des ProViDa-Systems ermittelt worden ist, grundsätzlich nur, wenn er die Art des angewandten Messverfahrens und die nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Geschwindigkeit angibt.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 409/08 vom 04.08.2008

Zu den Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, der eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit zugrunde liegt.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 550/08 vom 15.07.2008

Zum Vorsatz bei der Geschwindigkeitsüberschreitung.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 464/08 vom 14.07.2008

1. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 57 m/h ist schon aufgrund des optischen Eindrucks von der Umgebung während der Fahrt im Regelfall ausgeschlossen, dass ein Fahrer diese nicht bemerkt.

2. Zur Begründung des Beweisantrages, mit dem eine nicht ordnungsgemäße Lasermessung geltend gemacht wird.

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 386/08 vom 29.05.2008

Handelt es sich bei dem die Geschwindigkeit regelnden Verkehrszeichen um eine dynamische elektronische Verkehrsregelungsanlage, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit abhängig vom Verkehrsaufkommen regelt, bedarf es näherer Feststellungen wie das Zeichen 274 konkret angebracht und für den Betroffenen wahrnehmbar war, da in diesem Fall allein aus dem Vorhandensein einer die Höchstgeschwindigkeit begrenzenden Einrichtung nicht auf die konkrete Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung geschlossen werden kann.

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 325/08 vom 20.05.2008

Die Urteilsgründe wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung bedürfen dann, wenn die Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasergerät während der Dunkelheit durchgeführt worden ist, einer nachvollziehbaren Darlegung des Tatrichters, warum trotz widriger Verhältnisse vernünftige Zweifel an der Zuordnung des Fahrzeugs nicht bestehen, jedenfalls dann, wenn der Betroffene wie vorliegend die richtige Zuordnung des Fahrzeugs in Zweifel zieht.

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 255/08 vom 19.05.2008

Wird zum angewandten Messverfahren, mit dem eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt worden ist, lediglich mitgeteilt, der Betroffene sei mit einer "stationären Geschwindigkeitsmessanlage" gemessen worden, ist das nicht ausreichend, um nachzuvollziehen, ob die Messung mit anerkannten Geräten in einem weithin standardisierten Verfahren gewonnen worden ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 28/08 vom 04.02.2008

Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 421/07 vom 06.12.2007

Zur Annahme einer bloß leichten Fahrlässigkeit bei einem nur geringen Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Messstelle.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 756/07 vom 27.11.2007

Der Tatrichter muss, um die rechtliche Nachprüfung der Zuverlässigkeit der dem Verkehrsverstoß zugrundegelegten Geschwindigkeitsmessung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen zumindest die angewandte Messmethode und den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen und gegebenenfalls darlegen, dass mögliche Fehlerquellen ausreichend berücksichtigt worden sind. Das gilt auch, wenn der Betroffene die Geschwindigkeitsüberschreitung eingeräumt hat.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 641/07 vom 22.11.2007

Wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot verhängt werden soll, muss sich aus den Feststellungen ergeben, dass dem Betroffenen eine grobe Pfrlichtwidrigkeit zur Last gelegt wird.

Zu den Anforderungen an die Urteilsgründe, wenn aus beruflichen Gründen von einem Fahrverbot abgesehen werden soll.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 683/07 vom 18.10.2007

Der Tatrichter muss dem Rechtsbeschwerdegericht in seinem Urteil die rechtliche Nachprüfung der Zuverlässigkeit der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung ermöglichen. Hierzu gehört, dass er in den Urteilsgründen zumindest die zur Feststellung der eingehaltenen Geschwindigkeit angewandte Messmethode mitteilt und darüber hinaus darlegt, dass mögliche Fehlerquellen ausreichend berücksichtigt worden sind.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 573/07 vom 04.09.2007

Auch wenn der Betroffene den Geschwindigkeitsverstoß einräumt, muss der Tatrichter dem Rechtsbeschwerdegericht die rechtliche Nachprüfung der Zuverlässigkeit der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung durch Mitteilung der angewandten Messmethode ermöglichen.

Zur ausreichenden Begründung der Entscheidung, mit der von einem Fahrverbot abgesehen wird.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 318/07 vom 11.06.2007

Das Gericht muss sich mit der Möglichkeit, dass der Betroffene das die Beschränkung anordnende Vorschriftszeichen übersehen hat, nur dann beschäftigen, wenn sich hierfür Anhaltspunkte ergeben oder der Betroffene dies im Verfahren einwendet.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 327/07 vom 14.05.2007

Bei der Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung muss der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen zumindest das angewendete Messverfahren und den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 236/07 vom 17.04.2007

Zur Täteridentifizierung anhand eines Lichtbildes.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 85/07 vom 11.04.2007

Zur Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit, wenn im Bußgeldverfahren der Betroffene nicht auf die Herbeischaffung von Beweismitteln hingewiesen worden ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 159/07 vom 11.04.2007

Zu den Anforderungen an die Urteilsgründe bei Täteridentifizierung anhand eines Lichtbildes.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 114/07 vom 08.03.2007

Zur Täteridentifizierung anhand eines Lichtbildes.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 878/06 vom 23.02.2007

Zu den Anforderungen an die Urteilsgründe bei Täteridentifzierung anhand eines Lichtbildes und aufgrund eines Sachverständigengutachtens.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 832/06 vom 04.01.2007

Zu den Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung bei der Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, wenn Messfehler nicht ausgeschlossen werden können.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 797/06 vom 29.12.2006

Bei einer durch eine Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung muss das tatrichterliche Urteil u.a. auch Feststellungen dazu enthalten, wie die Beleuchtungsverhältnisse waren, ob der Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug durch Scheinwerfer des nachfahrenden Fahrzeugs oder durch andere Sichtquellen aufgehellt war und damit ausreichend sicher erfasst und geschätzt werden konnte.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 297/06 vom 31.08.2006

Zur Höhe des Sicherheitsabschlags bei der Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 444/06 vom 26.07.2006

Zu den erforderlichen Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsmessung zur Nachtzeit.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 325/06 vom 20.07.2006

Zum Absehen vom Fahrverbot bei einer Rechtsanwältin.

OLG-CELLE – Urteil, 14 U 50/05 vom 23.05.2006

Für die Frage, ob eine unfallursächliche Geschwindigkeitsüberschreitung vorgelegen hat, kommt es auf den Zeitpunkt der Reaktionsaufforderung an.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 7/06 vom 26.01.2006

Nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte muss der Tatrichter dem Rechtsbeschwerdegericht die rechtliche Nachprüfung der Zuverlässigkeit der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung ermöglichen. Hierzu gehören neben der Angabe des Messverfahrens auch der berücksichtigte Toleranzwert, soweit die Überzeugung des Tatrichters von der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf mit anerkannten Geräten in weithin standardisierten Verfahren gewonnenen Messergebnissen beruht.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 582/05 vom 24.01.2006

Zum erforderlichen Umfang des Feststellungen bei Einsatz eines eichfähigen Messgerätes zur Ermittlung einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

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