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Geschmacksmusterrecht

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Urteil, 4 U 39/09 vom 02.07.2009

Rechtsgebiete:UWG
Stichwort:Geschmacksmusterrecht
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 4 U 39/09



BGH – Urteil, I ZR 98/06 vom 14.05.2009

Rechtsgebiete:BGB, UrhG, ZPO
Stichwort:Geschmacksmusterrecht
Leitsatz:a) Der Verletzergewinn ist nach einer Verletzung urheberrechtlicher Nutzungsrechte nach § 97 Abs. 1 UrhG nur insoweit herauszugeben, als er auf der Rechtsverletzung beruht. Beim urheberrechtsverletzenden Verkauf einer unfreien Bearbeitung kommt es insoweit maßgeblich darauf an, inwieweit der Entschluss der Käufer zum Erwerb der angegriffenen Ausführung gerade darauf zurückzuführen ist, dass diese die Züge erkennen lässt, auf denen der Urheberrechtsschutz des benutzten Werkes beruht. Jedenfalls dann, wenn es um die Verletzung des Urheberrechts an einem Werk der angewandten Kunst geht, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass der Verletzergewinn im Falle einer identischen Nachahmung vollständig auf der Verletzung beruht. Vielmehr sind in einem solchen Fall regelmäßig auch andere Faktoren wie die Funktionalität oder der günstige Preis der unfreien Bearbeitung für die Kaufentscheidung maßgeblich.

b) Haben innerhalb einer Lieferkette mehrere Lieferanten nacheinander urheberrechtliche Nutzungsrechte verletzt, ist der Verletzte zwar grundsätzlich berechtigt, von jedem Verletzer innerhalb der Verletzerkette die Herausgabe des von diesem erzielten Gewinns als Schadensersatz zu fordern. Der vom Lieferanten an den Verletzten herauszugebende Gewinn wird aber durch Ersatzzahlungen gemindert, die der Lieferant seinen Abnehmern wegen deren Inanspruchnahme durch den Verletzten erbringt.
Volltext: BGH - Urteil, I ZR 98/06

BGH – Urteil, I ZR 99/06 vom 14.05.2009

Rechtsgebiete:BGB, UrhG, ZPO
Stichwort:Geschmacksmusterrecht
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BGH - Urteil, I ZR 99/06

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 83/07 vom 08.10.2008

Rechtsgebiete:GMV, MarkenG
Stichwort:Geschmacksmusterrecht
Leitsatz:1. Das Verletzungsgericht darf einer Marke (hier: als Formmarke eingetragener Gelenksteigbügel) jedenfalls in der Verwendungsform eine markenmäßige Verwendung nicht versagen, aufgrund derer der markenrechtliche Schutz im Eintragungsverfahren gewährt und die von Haus aus bestehende mangelnde Unterscheidungskraft als überwunden angesehen worden ist.

2. Der kennzeichnende Eindruck einer Formmarke, die in ihrer Gesamtform ein auf dem Markt übliches Gestaltungsmerkmal nachvollzieht, kann sich prägend aus solchen Bestandteilen (hier: Gummihülsen) ergeben, denen (auch) eine technische Wirkung (hier: zur Verdeckung der Gelenke) zukommt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die technische Bedingtheit nur die Existenz als solche, nicht aber Material, Farbe und konkrete Formgestaltung betrifft.

3. Bei dreidimensionalen Marken, die Form einer Ware wiedergeben, ist aufgrund der vielfältigen Komponenten, die die Warenform ausmachen, ein vollständiges und verlässliches Erinnerungsbild des Durchschnittsverbrauchers - auf das für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr maßgeblich abzustellen ist - häufig noch schwerer als im markenrechtlichen Normalfall herzustellen.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 83/07


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