JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Geschmacksmuster
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Einstweilige Verfügung, Vollziehung |
| Stichwort: | Geschmacksmuster |
| Leitsatz: | Nimmt die Urschrift einer Beschlussverfügung wörtlich auf eine farbige Anlage Bezug, so setzt eine ordnungsgemäße Zustellung der Beschlussverfügung zum Zwecke der Vollziehung voraus, dass die Anlage in der zugestellten Ausfertigung ebenfalls enthalten ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 11 U 74/08 | |
| Rechtsgebiete: | PatG, GebrMG |
| Stichwort: | Geschmacksmuster |
| Volltext: BGH - Beschluss, X ZB 7/08 | |
| Rechtsgebiete: | UrhG, BGB, TMG |
| Stichwort: | Geschmacksmuster |
| Leitsatz: | 1. Der Betreiber eines Themenportals für "Kochrezepte", der u.a. kochbegeisterten Internet-Nutzern die Gelegenheit bietet, in dem Bereich "Gemeinschaft" im Rahmen einer Chat-Struktur Kochrezepte und/oder Abbildungen zu veröffentlichen, ist für dort eingestellte Foren-Beiträge (hier: urheberrechtsverletzendes Lichtbild) ohne das Hinzutreten weiterer Umstände weder als Täter noch als Teilnehmer verantwortlich, es sei denn er hat sich den Beitrag z.B. zu eigen gemacht (Abgrenzung zu Senat GRUR-RR 08, 230 - Chefkoch). 2. Pauschale Rechteübertragungen bzw. Zusicherungen des eigenen Rechtewerbers der Nutzer im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Forenbetreibers müssen eindeutig erkennen lassen, auf welche konkreten Nutzungsarten des Internet-Dienstes sich diese beziehen sollen, um rechtliche Wirkungen entfalten zu können. 3. Eine Haftung als Störer setzt bei dieser Sachlage voraus, dass der Betreiber ihm zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat. Diese entstehen nicht schon - unbeschränkt - durch die Eröffnung eines gefahrgeneigten Dienstes, sondern in der Regel erst durch die Kenntnis einer vorangegangenen konkreten Rechtsverletzung. Insoweit stellt sich die (nicht erstattungsfähige) Erstabmahnung des Verletzten als haftungskonkretisierend dar. 4. Durch die haftungskonkretisierende Erstabmahnung ist die Verpflichtung des Betreibers entstanden, die bestehende Rechtsverletzung zu beseitigen sowie wirksame und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um künftige Rechtsverletzungen zu unterbinden. Ein in die Zukunft gerichteter Unterlassungsanspruch nach den Grundsätzen der Erstbegehungsgefahr besteht in derartigen Fällen in der Regel noch nicht. 5. Nur dann, wenn es erneut zu gleichartigen Rechtsverletzungen gekommen und dadurch offenbar geworden ist, dass der Betreiber ihm zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat, ist Wiederholungsgefahr gesetzt, so dass dem Verletzten ein Unterlassungsanspruch zur Seite steht. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 167/07 | |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Stichwort: | Geschmacksmuster |
| Leitsatz: | 1. Der Umstand, dass eine konkrete Produktgestaltung als Formmarke eingetragen worden ist, setzt voraus, dass der Gegenstand als solcher nicht ausschließlich seinem Gebrauchszweck entsprechend, sondern in seiner eingetragenen Form ohne das Hinzutreten weiterer Umstände auch markenmäßig als Herkunftshinweis benutzt werden kann. Diese Eintragungsentscheidung ist durch das Verletzungsgericht zu respektieren. 2. Der Verletzer kann vor diesem Hintergrund für eine Befugnis, einen identischen Gebrauchsgegenstand als Ware (ohne Herkunftshinweisfunktion) zu verwenden, nicht § 23 Nr. 2 MarkenG für sich in Anspruch nehmen. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 106/07 | |
Seite: 1 2 3 4 5 6 ... 10 ... 25
"Geschmacksmuster - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum