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Geschlossenhalten von Fenstern und Türen in einer offenen Abteilung

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OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 5 U 13/00 vom 26.03.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Verkehrsicherungspflicht in psychiatrischem Krankenhaus, Geschlossenhalten von Fenstern und Türen in einer offenen Abteilung
Stichwort:Geschlossenhalten von Fenstern und Türen in einer offenen Abteilung
Leitsatz:Zur Verkehrsicherungspflicht zum Schutz des Patienten vor (Selbst-)Schädigung auf einer offenen Station eines psychiatrischen Krankenhauses (Verschließen von Fenstern und Türen wegen Selbstmordgefahr);

Abwägung des Sicherheitsgebots gegen Gesichtspunkte der Therapiegefährdung durch allzu strikte Verwahrung der Patienten
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 5 U 13/00




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