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Geschäftswert für Gewaltschutzverfahren betreffend die Überlassung der gemeinsamen Wohnung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 2 WF 97/07 vom 22.05.2007

Rechtsgebiete:KostO, RVG, ZPO, FGG, GewSchG
Schlagworte:Geschäftswert für Gewaltschutzverfahren betreffend die Überlassung der gemeinsamen Wohnung
Stichwort:Geschäftswert für Gewaltschutzverfahren betreffend die Überlassung der gemeinsamen Wohnung
Leitsatz:Der Geschäftswert für Familiensachen betreffend Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz bestimmt sich nach §§ 100 a Abs. 2, 30 Abs. 2 KostO und nicht nach § 100 Abs. 3 KostO, wenn das Gewaltschutzverfahren die Überlassung der gemeinsamen Wohnung zum Gegenstand hat.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 2 WF 97/07




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