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OLG-KARLSRUHE – Urteil, 1 U 12/04 vom 02.07.2004

Rechtsgebiete:AGBG, BGB
Schlagworte:Geschäftsraummietvertrag, Mietbürgschaft auf erstes Anfordern, Kaution, Hinterlegung
Stichwort:Geschäftsraummietvertrag
Leitsatz:1. Es stellt im Rahmen eines Mietvertrags über Räume zur gewerblichen Nutzung keine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar, wenn der Vermieter als Kaution anstatt der Zahlung eines Geldbetrags die Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern fordern kann.

2. Auch die in einem derartigen Mietvertrag enthaltene Berechtigung des Klägers, sich schon während der Mietzeit aus der Kaution zu befriedigen und anschließend die Wiederauffüllung der Kaution fordern zu dürfen, stellt keine unangemessene Benachteiligung der Beklagten dar.

3. Eine unangemessene Benachteiligung ergibt sich auch nicht aus dem Zusammenwirken der beiden Regelungen.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 1 U 12/04




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