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Geschäftsort

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11376/08.OVG vom 15.05.2009

Rechtsgebiete:LRKG
Schlagworte:Reisekostenrecht, Reiseweg, Wegstrecke, Reisekostenvergütung, Dienstreise, Reise zur dienstlichen Fortbildung, Fahrtkosten, Wegstreckenentschädigung, Dienstvereinbarung, Heimarbeit, Heimarbeitsplatz, Heimarbeitstag, häuslicher Arbeitsplatz, dienstlicher Arbeitsplatz, Wohnung, Wohnort, Dienstort, Dienststelle, Dienststätte, Geschäftsort, Dienstpflicht, Dienstleistung
Stichwort:Geschäftsort
Leitsatz:Ein Heimarbeitsplatz ist die Dienststätte im Sinne von § 2 Abs. 4 Satz 4 Landesreisekostengesetz, wenn der Beamte seinen Dienst gewöhnlich entweder am Heimarbeitsplatz oder am jeweiligen Geschäftsort verrichtet. Besteht am Reisetag nicht ausnahmsweise eine Verpflichtung zur Anwesenheit in der Dienststelle, sind die Fahrtkosten einer von der Wohnung des Beamten angetretenen und beendeten Dienstreise in voller Höhe dienstlich veranlasste Mehraufwendungen (im Anschluss an BVerwG, NVwZ 2008, 1126).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11376/08.OVG



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 14.07 vom 24.04.2008

Rechtsgebiete:LRKG RP, LVO zu § 6 LRKG RP
Schlagworte:Dienstreise, Ausgangs- und Endpunkt, Geschäftsort, Dienstort, Dienststelle, Dienststätte, Wegstreckenentschädigung, Fahrkosten, dienstlich veranlasste Mehraufwendungen, Kosten der allgemeinen Lebensführung, alternierende Telearbeit, häuslicher Telearbeitsplatz, Heimarbeitstag
Stichwort:Geschäftsort
Leitsatz:Der häusliche Telearbeitsplatz des Beamten ist an den festgelegten Heimarbeitstagen Dienststätte im Sinne von § 2 Abs. 4 Satz 4 des Landesreisekostengesetzes Rheinland-Pfalz.

Die Fahrkosten einer Dienstreise, die der zur Telearbeit berechtigte Beamte an einem Heimarbeitstag an seiner Wohnung antritt und beendet, sind in voller Höhe dienstlich veranlasste Mehraufwendungen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 14.07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11005/06.OVG vom 24.11.2006

Rechtsgebiete:LRKG, LVO zu § 6 LRKG
Schlagworte:Reisekostenrecht, Sparsamkeitsgrundsatz, Reiseweg, Wegstrecke, Reisekostenvergütung, Dienstreise, Reise zur dienstlichen Fortbildung, Fahrtkosten, Wegstreckenentschädigung, Dienstvereinbarung, Individualvereinbarung, Telearbeit, alternierende Telearbeit, Telearbeitsplatz, häuslicher Arbeitsplatz, dienstlicher Arbeitsplatz, Heimarbeit, Heimarbeitsplatz, Heimarbeitstag, Wohnung, Wohnort, Unverletzlichkeit der Wohnung, Dienstort, Dienststelle, Dienststätte, Geschäftsort, Dienstpflicht, Dienstleistung, Erfüllungsort, Bringschuld
Stichwort:Geschäftsort
Leitsatz:Bei Tele- oder Wohnraumarbeit ist Dienststätte im Sinne des Reisekostenrechts der Teil der zuständigen Dienststelle, dem der häusliche Arbeitsplatz durch Organisations- und Geschäftsverteilungsplan zugeordnet und mit dem er durch elektronische Kommunikationsmittel verbunden ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11005/06.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11932/02.OVG vom 26.02.2003

Rechtsgebiete:LRKG
Schlagworte:Dienstort, Dienststätte, Geschäftsort, Dienstreise eintägige, Dienstreise mehrtägige, Verpflegungsmehraufwendungen, Abgeltung pauschale, Tagegeld, Reisezeit, Zurechnung von, Zusammenrechnung von
Stichwort:Geschäftsort
Leitsatz:1. Einer Dienstreise, die am Tag des Reiseantritts nach 16 Uhr beginnt und am folgenden Kalendertag vor 8 Uhr endet, legt die Fiktionsnorm des § 7 Abs. 3 LRKG, abweichend vom Kalendertagsprinzip des § 7 Abs. 1 Satz 1 LRKG, die Bedeutung einer eintägigen Dienstreise bei.

2. In den Anwendungsbereich der Zusammenrechnungsklausel des § 7 Abs. 2 LRKG fallen nicht nur tatsächlich eintägige, sondern auch fiktiv eintägige Dienstreisen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11932/02.OVG


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