JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Geschäftsgebühr
| Rechtsgebiete: | BGB, BORA, RVG, VV-RVG |
| Schlagworte: | Geschäftsgebühr, Beratungshilfe |
| Stichwort: | Geschäftsgebühr |
| Leitsatz: | Eine prozesskostenhilfebedürftige Partei kann dem Gebührenanspruch ihres Rechtsanwalts für sein Tätigwerden vor Einleitung des Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens einen Schadensersatzanspruch entgegenhalten, wenn er sie nicht auf die Möglichkeit, hierfür Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, hingewiesen hat. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 3 U 139/09 | |
| Rechtsgebiete: | RVG-VV |
| Schlagworte: | Geschäftsgebühr, Vergabekammer |
| Stichwort: | Geschäftsgebühr |
| Leitsatz: | Hat der Rechtsanwalt einen Antragsteller bereits im Vergabeverfahren vertreten, indem er für ihn einen Vergabeverstoß gerügt hat, bemisst sich die erstattungsfähige Geschäftsgebühr für seine Tätigkeit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nach Nr. 2301 VV-RVG (0,5 bis 1,3). Die bereits zuvor für die Tätigkeit im Vergabeverfahren entstandene Geschäftsgebühr nach Nr. 2330 VV-RVG (0,5 bis 2,5) ist nicht erstattungsfähig. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 11 Verg 1/09 | |
| Rechtsgebiete: | RVG VV, ZPO, RVG-Entwurf, RVG |
| Schlagworte: | Kostenfestsetzung, Verfahrensgebühr, Geschäftsgebühr, Anrechnung, Prozesskostenhilfe, Beiordnung |
| Stichwort: | Geschäftsgebühr |
| Leitsatz: | Eine angefallene Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr. 2300 ist unabhängig davon, ob sie tatsächlich gezahlt worden ist oder nicht, auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnetem Rechtsanwalt nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG auf die gerichtliche Verfahrensgebühr anzurechnen. Auch eine vorrangige Verrechnung auf die Differenz zwischen der Regelvergütung und der Wahlanwaltsvergütung findet nicht statt. (Bestätigung der Kammerbeschlüsse vom 28. April 2009 - 13 Ta 115/09 und vom 12. Juni 2009 - 13 Ta 303/09). Der per 01. September 2009 zu erwartende neue § 15 a RVG - Entwurf wird erst für Sachverhalte bedeutsam werden, in denen der Auftrag an den Rechtsanwalt oder die Beiordnung nach der Gesetzesänderung erfolgt. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 302/09 | |
| Rechtsgebiete: | RVG VV, RVG, ZPO |
| Schlagworte: | Kostenfestsetzung, Verfahrensgebühr, Geschäftsgebühr, Anrechnung, Prozesskostenhilfe, Beiordnung |
| Stichwort: | Geschäftsgebühr |
| Leitsatz: | Eine angefallene Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr. 2300 ist unabhängig davon, ob sie tatsächlich gezahlt worden ist oder nicht, auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnetem Rechtsanwalt nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG auf die gerichtliche Verfahrensgebühr anzurechnen. Auch eine vorrangige Verrechnung auf die Differenz zwischen der Regelvergütung und der Wahlanwaltsvergütung findet nicht statt. (Bestätigung des Kammerbeschlusses vom 28. April 2009. - 13 Ta 115/09) |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 303/09 | |
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