JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Geschäftsgang
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Beschwerdebegründung, Beschwerdebegründungsfrist, Geschäftsgang, ordentlicher, Weiterleitung, Wiedereinsetzung, Telefax |
| Stichwort: | Geschäftsgang |
| Leitsatz: | 1. Eine nach Einlegung der Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereichte Begründung wahrt die Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO nicht, wenn sie nicht innerhalb der Frist beim Oberverwaltungsgericht eingeht. 2. Ein Gericht, das bereits mit dem Verfahren befasst war, hat die bei ihm fehlerhaft eingereichten fristgebundenen Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren im Zuge des ordentlichen Geschäftsgangs an das Rechtsmittelgericht weiterzureichen. Geht ein solcher Schriftsatz so zeitig ein, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, darf die Partei nicht nur darauf vertrauen, dass der Schriftsatz überhaupt weitergeleitet wird, sondern auch darauf, dass er noch fristgerecht beim Rechtsmittelgericht eingeht. Geschieht dies tatsächlich nicht, so ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht (vgl. Beschl. v. 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99). 3. Eine Weiterleitung per Telefax gehört grundsätzlich nicht mehr zum "ordentlichen Geschäftsgang". |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 2/09 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Fax, Fristversäumnis, Geschäftsgang, geordneter, Schriftsatz, fistgebundener, Weiterleitung, Wiedereinsetzung |
| Stichwort: | Geschäftsgang |
| Leitsatz: | 1. Ein Beschwerdeführer, der seine Beschwerdebegründung an ein unzuständiges Gericht, das zuvor mit dem Verfahren befasst war, adressiert, kann nur erwarten, dass sein fristgebundener Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht weitergeleitet wird. 2. Die Weiterleitung per Fax gehört regelmäßig nicht zum ordentlichen Geschäftsgang. 3. In Ausnahmefällen kann für das unzuständige,Gericht, das mit der Sache vorher befasst war, die Verpflichtung bestehen, den bei ihm fehlerhaft eingereichten fristgebundenen Schriftsatz per Fax an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (hier verneint). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 290/07 | |
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