JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Geschäftsführung ohne Auftrag
| Rechtsgebiete: | BGB, GVFG, HOAI, NNVG |
| Schlagworte: | Auftrag, Auftrag, funktionaler, Ausführungsplanung, Bahnbetriebswerk, Beliehene, GVFG, GVFG-Mittel, Generalunternehmer, Geschäftsführung ohne Auftrag, Landesnahverkehrsgesellschaft, Personennahverkehr, öffentlicher, Schienenpersonennahverkehr, Subvention, Zuwendung |
| Stichwort: | Geschäftsführung ohne Auftrag |
| Leitsatz: | 1. Kosten der sog, Ausführungsplanung sind in Niedersachsen aus Mitteln des GVFG grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. Dies gilt auch, wenn diese Kosten dem Auftraggeber bei einer sog. funktionalen Vergabe nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. 2. Dem Privaten, der geltend macht, für einen Hoheitsträger ohne vorherige Abstimmung eine Ermessensleistung erbracht zu haben, steht aus einer öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zu. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LA 11/09 | |
| Rechtsgebiete: | FStrG, VwGO |
| Schlagworte: | Auftragsverwaltung, Berufungsantrag, Bombenblindgänger, Gefahrerforschung, Geschäftsführung ohne Auftrag, Hoheitsträger, Verantwortlichkeit des, Kampfmittel, Sondierung, Straßenbaulast, Vorarbeiten |
| Stichwort: | Geschäftsführung ohne Auftrag |
| Leitsatz: | Kosten der Sondierungsmaßnahmen, die aus Anlass der Bauvorbereitung eines Bundesautobahnabschnitts erforderlich werden und der (ergebnislosen) Aufsuchung von Kampfmitteln (Bombenblindgängern) aus dem Zweiten Weltkrieg dienten, sind von dem Träger der Straßenbaulast und nicht von der allgemeinen Gefahrenabwehrbehörde zu tragen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 386/06 | |
| Rechtsgebiete: | BestattG, PolG, BGB |
| Schlagworte: | Bestattungspflicht, unmittelbare Ausführung, Kostenerstattung, Mehrheit von Pflichtigen, Ermessensentscheidung, Ausgleichsanspruch, Gesamtschuld, Geschäftsführung ohne Auftrag, Trauerfeier |
| Stichwort: | Geschäftsführung ohne Auftrag |
| Leitsatz: | 1. Sind mehrere Angehörige gleichrangig bestattungspflichtig, ist die Bestattungsbehörde nicht verpflichtet, alle Bestattungspflichtigen anteilig zur Kostenerstattung nach § 31 Abs. 2 BestattG heranzuziehen. Sie kann im Rahmen ihres Ermessens die Kosten nur von einem Bestattungspflichtigen fordern und diesen darauf verweisen, einen Ausgleichsanspruch gegen die übrigen Pflichtigen geltend zu machen. 2. Kosten für eine Trauerfeier sind nicht nach § 31 Abs. 2 BestattG erstattungsfähig (Änderung der Senatsrechtsprechung). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 1471/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, WRV, EV, DDR-Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht, DDR-StHG, DDR-KommVerf, DDR-KVG, DDR-TreuhandG, DDR-VerfassungsgrundsatzeG, Gesetz zu dem Staatsvertrag, VZOG, BGB, EGBGB |
| Schlagworte: | Kirchenbaulast, Rechtsnachfolge, Erlöschen, Rat der Gemeinde/Stadt, Zentralisierung des Staatsapparates, Volkseigentum, Rechtsträgerschaft, Kommunalverfassung, konstitutiver Übertragungsakt, grundstücksbezogene Verbindlichkeiten, Haftung aus Funktionsnachfolge, Geltungsbereich des Grundgesetzes, Enteignungen auf dem Gebiet der DDR, Übernahme der Verbindlichkeiten der DDR, Anerkenntnis durch Zahlung, Geschäftsführung ohne Auftrag |
| Stichwort: | Geschäftsführung ohne Auftrag |
| Leitsatz: | Die heutigen Städte und Gemeinden in Thüringen sind weder mit den früheren Räten der Gemeinden/Städte noch mit den bis zur Zentralisierung des Staatsapparates auf dem Gebiet der DDR existierenden Gemeinden/Städten identisch oder deren Rechtsnachfolger. Sie sind vielmehr 1990 originär neu errichtet worden. Sie können daher nicht aus vor ihrer Errichtung abgeschlossenen Kirchenbaulastverträgen in Anspruch genommen werden. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 491/05 | |
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