JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Geschäftsführung
| Rechtsgebiete: | AktG, HGO |
| Schlagworte: | Aktienrecht, Anweisung an Vorstand, Beanstandung, gemeindliches Weisungsrecht, Geschäftsführung, Hauptversammlung, Holzmüller-Entscheidung, Mediatisierung, Tochtergesellschaft, Verwaltungsprivatrecht, Vorrang des Gesellschaftsrechts |
| Stichwort: | Geschäftsführung |
| Leitsatz: | 1. Für die Beanstandung eines Beschlusses der Gemeindevertretung über die Erteilung von Weisungen an kommunale Vertreter in privatrechtlichen Gesellschaften ist nicht allein deren Zulässigkeit im Innenverhältnis der Gemeinde zu ihren Vertretern, sondern auch deren Inhalt maßgeblich, der auf das Außenverhältnis zur Gesellschaft gerichtet ist. 2. Auch wenn eine Gemeinde mit privatrechtlichen Unternehmen Zwecke der öffentlichen Daseinsvorsorge verfolgt, bestimmen sich Rechte und Pflichten der Gesellschaftsorgane und ihrer Mitglieder ausschließlich nach dem privatrechtlichen Gesellschaftsrecht. 3. Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist grundsätzlich nicht befugt, dem Vorstand Anweisungen für die Geschäftsführung zu erteilen, zu der auch die Ausübung von Gesellschaftsrechten in Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften gehört. 4. Für derartige Geschäftführungsaufgaben kann eine ungeschriebene Mitwirkungsbefugnis der Hauptversammlung nach den Grundsätzen der sog. Holzmüller- und Gelatine-Entscheidungen des Bundesgerichtshofs nur ausnahmsweise und in engen Grenzen bei strukturellen, den wirtschaftlichen Kernbereich des Unternehmens berührenden Maßnahmen mit Mediatisierungseffekt angenommen werden. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 B 304/09 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Schlagworte: | Wohnungseigentümer, Aufwendungsersatzanspruch, Aufwendungsersatzansprüche, Notgeschäftsführung, Geschäftsführung, Beweissicherungsverfahren, Auftrag, Einleitung, Mietminderung, Schadenersatz, Schadensersatz |
| Stichwort: | Geschäftsführung |
| Leitsatz: | 1. Eine Notgeschäftsführung nach § 21 Abs. 2 WEG liegt nicht vor, wenn die Gefahrenlage nicht so dringlich ist, dass ein verständiger Wohnungseigentümer nicht zuvor den vorhandenen Verwalter bzw. wenn der Umfang der Maßnahme dessen Befugnisse überschreitet, die übrigen Wohnungseigentümer einschalten könnte. 2. Einem Wohnungseigentümer, der entgegen dem eindeutigen, erkennbaren Willen der Eigentümergemeinschaft ein Beweissicherungsverfahren beantragt, steht kein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag zu. 3. Ein verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch nach § 14 Nr. 4 Hs. 2 WEG ist nicht gegeben, wenn der Schaden des Wohnungseigentümers keine Folge von Instandsetzungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum ist, sondern Folge einer Verzögerung oder Unterlassung der Mangelbeseitigung durch die Gemeinschaft. Letzteres führt nur bei Verschulden zu einem Schadensersatzanspruch. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 347/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, StGB, ZPO |
| Schlagworte: | Treuhand, Treuhandverhältnis, Schadensersatz, Schadenersatz, Vollmacht, Geschäftsführung |
| Stichwort: | Geschäftsführung |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 8 U 165/06 | |
| Rechtsgebiete: | GastG |
| Schlagworte: | Gaststätte, Erlaubnis, Gaststättenrecht, Gaststättenerlaubnis, Gaststättenbetrieb, Konzession, Widerruf, Zuverlässigkeit, Unzuverlässigkeit, Abgabenrückstände, Steuerschulden, Steuererklärung, Gewerbetreibender, persönliche Erlaubnis, Gesellschafter, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Einfluss, Geschäftsführung |
| Stichwort: | Geschäftsführung |
| Leitsatz: | Die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit fehlt (auch) dem Inhaber einer Gaststättenerlaubnis, der die ihm erteilte gaststättenrechtliche Konzession missbraucht oder anderen einen solchen Einfluss auf die Führung der Geschäfte einräumt, der zur Verletzung abgabenrechtlicher Verpflichtungen führt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 11405/06.OVG | |
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