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OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 14/05 vom 07.02.2007

Rechtsgebiete:BGB, RBerG
Schlagworte:Rechtsscheinhaftung, Zeichnungsschein, Vollmacht, Treuhänderin, Treuhandvertrag, Geschäftsbesorung, Fonds, Rechtsberatungsgesetz, RBerG
Stichwort:Geschäftsbesorung
Leitsatz:Eine wirksame Bevollmächtigung der Treuhänderin zum Abschluss eines Darlehensvertrages kann sich auch aus einem Zeichnungsschein ergeben, auch wenn die ihr daneben erteilte Vollmacht aus dem Treuhandvertrag wegen Verstoßes gegen das RBerG unwirksam ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 14/05




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