JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Geschäftsbedingungen
| Rechtsgebiete: | BGB, PAngV, TMG, UWG |
| Schlagworte: | Kostenfalle, Abofalle, Internet, Gewinnabschöpfung, Impressum, Vorleistungspflicht, AGB, Geschäftsbedingungen |
| Stichwort: | Geschäftsbedingungen |
| Leitsatz: | 1. Werden im Internet kostenpflichtige Angebote unterbreitet, bei denen der durchschnittlich verständige Internetnutzer wegen der Art dieses Angebots und wegen der weiteren Umstände seiner Präsentation mit einer Kostenpflichtigkeit nicht rechnet (sog. "Kostenfalle"), sind an den erforderlichen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit (§ 1 Abs. 1 und Abs. 6 S. 2 PAngV; § 5 UWG) erhöhnte Anforderungen zu stellen; diese Anforderungen sind im Streitfall nicht erfüllt. 2. In dem unter Ziffer 1. genannten Fall liegt ein - einen Gewinnabschöpfungsanspruch nach § 10 UWG begründendes - vorsätzlich wettbewerbswidriges Handeln zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern jedenfalls dann vor, wenn das Angebot von vornherein in der Absicht erfolgte, einen Teil der Verbraucher über Entgeltlichkeit des Angebots zu täuschen; diese Voraussetzung ist im Streitfall erfüllt. 3. Der Verpflichtung zur hinreichenden Anbieterkennzeichnung (§ 5 TMG) wird nicht entsprochen, wenn der mit dem Begriff "Impressum" gekennzeichnete Link, über den die Anbieterangaben aufgerufen werden können, nur in sehr kleiner Schrift und drucktechnisch nicht hervorgehoben am rechten unteren Ende der Homepage platziert ist. 4. Zur Frage eines Wettbewerbsverstoßes durch Verwendung einer AGB-Klausel, die den Verbraucher durch Auferlegung einer sachlich nicht gerechtfertigten Vorleistungspflicht unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 187/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Schlagworte: | WEG, Wohnungseigentümer, Verwaltervertrag, Inhaltskontrolle, Verwaltungsbeirat, Ermächtigung, Geschäftsbedingungen |
| Stichwort: | Geschäftsbedingungen |
| Leitsatz: | 1. Ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, durch den der Verwaltungsbeirat zum Abschluss des Verwaltervertrages beauftragt und bevollmächtigt wird, ist jedenfalls dann wirksam, wenn er nicht gemäß § 23 Abs. 4 WEG a. F. angefochten wird. Eine nicht näher beschriebene Vollmacht ermächtigt in der Regel den Verwaltungsbeirat lediglich zum Abschluss eines Verwaltervertrags, der ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. So bedarf es zur Verabredung von Haftungsbeschränkungen einer ausdrücklichen Ermächtigung im bevollmächtigenden Beschluss, da ein entsprechender Vertrag über die gesetzliche Regelung hinausgeht. 2. Grundsätzlich können zwar die Parteien eines Verwaltervertrages vom Gesetz abweichende Regelungen vereinbaren. Vom Verwalter vorformulierte Verträge müssen sich jedoch an der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff BGB messen lassen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 169/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Preisanpassungsklausel, Klausel, Preisanpassung, Preis, Unzulässigkeit, Vertragsbindung, Stromkunden, Energie, AGB, Geschäftsbedingungen, Transparenz |
| Stichwort: | Geschäftsbedingungen |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 41/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Bürgschaft, Bürge, Verzug, Fälligkeit, Hauptforderung, Klausel, AGB, Geschäftsbedingungen, Regelung, Verjährung, Demnächst-Zustellung |
| Stichwort: | Geschäftsbedingungen |
| Leitsatz: | Aus einer Formulierung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter dem Stichwort "Inanspruchnahme aus der Bürgschaft" geht nicht hervor, dass die Zahlungsaufforderung Fälligkeitsvoraussetzung sein soll, wenn die Klausel gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen keine besonderen Regelungen enthält, ab welchem Zeitpunkt die Gläubigerin an den selbstschuldnerischen Bürgen herantreten kann (gegen OLG München WM 2006, 1813). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 17 U 153/06 | |
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