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Gesamtvertretung

Entscheidungen der Gerichte

OLG-STUTTGART – Urteil, 14 U 24/08 vom 25.02.2009

1. Zwar vollzieht sich die interne Willensbildung einer Personengesellschaft durch Beschlüsse der Gesellschafter, welche die "Herren der Gesellschaft" sind. Daraus folgt aber jedenfalls in der Kommanditgesellschaft keine umfassende Beschlusskompetenz der Gesellschafterversammlung. Soweit die Mitwirkungsrechte der Kommanditisten beschränkt sind, fehlt es grundsätzlich an einer Beschlusskompetenz der - auch die Kommanditisten umfassenden - Gesellschafterversammlung.

2. Beschlüsse, die nur eine bestehende Regelung bestätigen sollen, bedürfen grundsätzlich einer Beschlusskompetenz der Gesellschafterversammlung. Auch der bloßen Bestätigung einer bereits bestehenden Regelung kommt ein Regelungsgehalt zu, da in der Bestätigung eines Rechtsgeschäfts zugleich seine erneute Vornahme liegt und ein entsprechender Regelungswille jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn Zweifel an der Wirksamkeit des bestätigten Rechtsgeschäfts bestanden.

Der Tatbestand des Urteils wurde durch Beschluss vom 02.04.2009 berichtigt. Die Berichtigung ist in der anonymisierten Fassung bereits berücksichtigt. Gegen die Entscheidung wurde unter dem Az. II ZR 76/09 Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof eingelegt.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 183/07 vom 13.01.2009

Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs bei missbräuchlicher aktienrechtlichen Anfechtungsklage.

BGH – Beschluss, II ZR 27/08 vom 12.01.2009

Zur Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund wegen eines unheilbaren Zerwürfnisses mit einem Mitgeschäftsführer bei einer Zweipersonen-GmbH.

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 9 Sa 478/08 vom 15.12.2008

Die Prozessvollmacht berechtigt jeden Rechtsanwalt einer Sozietät zur Zurückweisung eines Kündigungsschreibens, dem eine Vollmacht des Vollmachtgebers nicht beilag.

SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 8 U 444/07 vom 13.11.2008

a. Eine Gesamtvertretung kann die Heilung eines Vertretungsmangels durch Duldung, Verursachung eines Rechtsscheins oder Genehmigung nur durch alle BGB-Gesellschafter herbeigeführt werden.

b. Der Vorwurf fahrlässiger Unkenntnis des mangels der Vertretungsmacht kommt nur in Betracht, wenn - was der Vertreter zu beweisen hat - der Vertragsgegner beim Vertragsschluss entweder tatsächlich Zweifel an den Bestand der Vertretungsmacht hatte oder ist jedenfalls erkennbar Umstände gab, die ihn insoweit hätten zweifeln lassen müssen.

BGH – Urteil, II ZR 158/06 vom 27.10.2008

a) Eine in der Schweiz gegründete Aktiengesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland ist in Deutschland als rechtsfähige Personengesellschaft zu behandeln.

b) Eine Vollmacht, für eine nordrhein-westfälische Stadt Erklärungen "in allen Grundstücksangelegenheiten" abzugeben, ist unwirksam.

BGH – Urteil, II ZR 255/07 vom 27.10.2008

a) § 68 Abs. 1 Satz 2 GmbHG regelt die Aktivvertretungsbefugnis bei Vorhandensein mehrerer Liquidatoren schlechthin, unabhängig davon, ob die letzten Geschäftsführer so genannte geborene Liquidatoren sind oder ob die Liquidatoren durch die Gesellschaft oder das Registergericht bestellt wurden.

b) Eine für die Geschäftsführer einer GmbH bestimmte Alleinvertretungsbefugnis setzt sich nicht als Alleinvertretungsberechtigung der Liquidatoren fort, sondern endet mit der Auflösung der Gesellschaft. Dies gilt auch dann, wenn die Geschäftsführer als geborene Liquidatoren weiterhin für die Gesellschaft tätig sind.

OLG-KOELN – Beschluss, 2 Ws 249/08 vom 26.05.2008

1. In der gegenüber einer Suchtberatungsstelle abgegebenen "Einverständniserklärung", mit der bestätigt wird, dasss die Post an die Einrichtung geschickt werden soll, kann eine Bevollmächtigung der in der Einrichtung tätigen Personen zur Entgegennahme von Zustellungen liegen, die eine Zustellung nach § 171 ZPO ermöglicht.

2. Die Beweiskraft der Zustellungurkunde nach § 182 Abs. 1 S. 2 in Verb. mit 418 ZPO wird nicht in Frage gestellt, wenn in der Zustellungsurkunde vom Fall einer Ersatzzustellung nach § 37 Abs. 1 StPO in Verb. mit § 178 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ausgegangen wird, bei zutreffender rechtlicher Bewertung aber eine Zustellung nach § 171 ZPO anzunehmen ist.

3. Von der Möglichkeit der öffentlichen Zustellung soll wegen der damit für den Zustellungsempfänger regelmäßig verbundenen Nachteile nur als "ultima ratio" Gebrauch gemacht werden.

BGH – Urteil, XII ZR 89/06 vom 09.04.2008

Ein Nachtragsvertrag wahrt die Schriftform eines Mietvertrages nur dann, wenn er eine Bezugnahme auf die Schriftstücke enthält, aus denen sich sämtliche wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen ergeben.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 263/07 vom 19.02.2008

Bei der Eintragung der Zweigniederlassung einer in Großbritannien gegründeten "private limited company by shares" in das Handelsregister kann für den "director" eine Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens und der Mehrfachvertretung auch dann nicht eingetragen werden, wenn eine diesbezügliche Gestattung in die Satzung (articles of association) aufgenommen werden.

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 15 W 23/07 vom 20.06.2007

1. Bei einer Klage gegen eine Anwaltskanzlei ist durch Auslegung der Klageschrift zu ermitteln, ob die Anwaltskanzlei als Gesellschaft bürgerlichen Rechts Beklagte sein soll, oder die einzelnen Partner der Kanzlei als natürliche Personen.

2. Die Bezeichnung "GbR" im Rubrum einer Klageschrift deutet im allgemeinen darauf hin, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Partei sein soll, und nicht etwa die einzelnen Mitglieder der Gesellschaft.

3. Die Angabe des gesetzlichen Vertreters einer GbR ist im Rubrum einer Klageschrift zwar sinnvoll, um eine Zustellung der Klageschrift an den gesetzlichen Vertreter zu ermöglichen. Zur Klarstellung der Parteiidentität (Klage gegen die GbR statt einer Klage gegen die Mitglieder der Gesellschaft) ist die Bezeichnung des gesetzlichen Vertreters hingegen in der Regel nicht erforderlich.

BGH – Beschluss, II ZB 19/06 vom 19.03.2007

Sind bei einer GmbH kraft Satzungsregelung einzelne von mehreren Geschäftsführern allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt, so darf der Registerrichter für die Eintragung dieser Form der Vertretung in das Handelsregister - unabhängig vom Wortlaut der Anmeldung - die Begriffe: "Alleinvertretungsbefugnis" und "Einzelvertretungsbefugnis" wegen ihres in diesem Zusammenhang übereinstimmenden Bedeutungsgehalts synonym verwenden.

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 Sa 70/06 vom 21.12.2006

1. Ständiger Vertreter des leitenden Arztes im Sinne des § 51 Abs. 2 TVöD/BT-K ist nur der Angestellte, der vom Arbeitgeber auf Dauer und zur Gesamtvertretung bestellt ist; die ständige Vertretung darf also weder zeitlich noch inhaltlich eingeschränkt sein; die ständige ärztliche Vertretung allein genügt nicht soweit der leitende Arzt Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, die der Vertreter nicht auch in seiner Anwesenheit erledigt.

2. Die Vertretungszulage nach § 51 Abs. 2 TVöD/BT-K kann nur der Arzt beanspruchen, der durch ausdrückliche Anordnung des zuständigen Organs zum ständigen Vertreter bestellt worden ist. Rein tatsächliche Dispositionen des leitenden Arztes genügen dem nicht, soweit diesen nicht eine ausdrückliche Bevollmächtigung durch das zuständige Organ zugrunde liegen.

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 11 U 21/06 vom 14.12.2006

1. Kündigt ein Rechtsanwalt seinen Auftrag, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten des anderen Teils dazu veranlasst zu sein, steht ihm ein Anspruch auf Vergütung insoweit nicht zu, als seine bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den Mandanten kein Interesse haben.

2. Der Rechtsanwalt hat den sichersten Weg für die Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten zu wählen und dazu die Vor- und Nachteile einer Vorschussklage gegenüber einer Schadensersatzklage abzuwägen.

3. Hat ein Rechtsanwalt durch die Wahl des unsichereren Weges das Risiko der Verjährung erhöht, kann ihm ein darauf beruhender Vergleichsschluss als Schaden zugerechnet werden.

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4/9 TaBV 56/06 vom 19.09.2006

1. Die Bereichsausnahme von § 117 Abs. 2 BetrVG und die auf ihrer Grundlage geschlossenen Tarifverträge über die Repräsentation des fliegenden Personals von Luftverkehrsgesellschaften verstoßen für sich weder gegen europarechtliche Vorgaben noch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz von Art. 3 Abs. 1 GG.

2. Sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligungen des fliegenden Personals in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Repräsentation gegenüber dem gesetzlichen Betriebsverfassungsrecht sind durch verfassungskonforme Auslegung der Tarifverträge gemäß § 117 Abs. 2 BetrVG auszugleichen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 229/06 vom 19.07.2006

Bei der Anmeldung der Amtsniederlegung eines Geschäftsführers, der auch Gesellschafter ist, zum Handelsregister ist der Zugang oder die Zustellung der Niederlegungserklärung gegenüber einem weiteren Gesellschafter durch Urkunden nachzuweisen.

LAG-BERLIN – Urteil, 15 Sa 632/06 vom 28.06.2006

1. Vertreten zwei Personen den Arbeitgeber nach außen gemeinsam (Gesamtvertretung), dann ist auf jede dieser Personen § 174 BGB anwendbar. Ist der Arbeitnehmer bezüglich einer Person vom Vollmachtgeber nicht von dessen Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt worden, ist die Kündigung allein deswegen unwirksam, wenn der Arbeitnehmer wegen der mangelnden Vollmachtsvorlage die Kündigung unverzüglich zurückgewiesen hat.

2. Ist in einem Unternehmen die Personalabteilung bei einem Konzernunternehmen konzentriert, dann kann für einen Niederlassungsleiter, dem 23 Arbeitnehmer unterstehen, nicht angenommen werden, dass er schon aufgrund seiner Stellung zur Kündigung berechtigt ist.

3. Ein Aushang über die Bevollmächtigung für Kündigungen am Schwarzen Brett ist nicht ohne weiteres ausreichend für das in Kenntnis setzen im Sinne des § 174 Satz 2 BGB (LAG Köln vom 03.05.2002 - 4 Sa 1285/01 - NZA RR 2003, 194; BAG vom 03.07.2003 - 2 AZR 235/02 - NZA 2004, 1547).

LAG-BERLIN – Beschluss, 6 Ta 702/06 vom 28.04.2006

Für die Negativfiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG genügt es, wenn einem besonderen Vertreter die laufenden Geschäfte eines Vereins gemäß § 30 Satz 1 BGB zur alleinigen Erledigung übertragen worden sind.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 2115/05 vom 31.03.2006

1. Einen Anspruch auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts nach § 44 Abs. 5 LVwVfG kann nur geltend machen, wer von dem Verwaltungsakt in eigenen Rechten betroffen ist.

2. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Aufhebung einer Stiftung verletzt ein Vorstandsmitglied auch dann nicht in eigenen Rechten, wenn der Aufhebungsbeschluss unter Verletzung organschaftlicher Rechte des Vorstandsmitglieds zustande gekommen ist.

3. Die Möglichkeit, die Verletzung organschaftlicher Rechte vor den Zivilgerichten abzuwehren, schließt die Annahme aus, das Vorstandsmitglied könne im Verwaltungsrechtsstreit Rechte der Stiftung im eigenen Namen geltend machen.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I 3 Wx 210/05 vom 21.02.2006

1. Für die Eintragung der Zweigniederlassung einer englischen "public limited company" in das Handelsregister ist die Vorlage eines Gesellschafterbeschlusses über die Gründung der Zweigniederlassung nicht erforderlich; damit kann das Registergericht auch nicht verlangen, dass ein solcher Beschluss vom "secretary" der Gesellschaft bestätigt wird.

2. In das Register ist nur der Gegenstand der Zweigniederlassung einzutragen, der hinreichend konkretisiert und individualisiert sein muss.

3. Das Registergericht ist nicht befugt zu überprüfen, ob die angemeldete Tätigkeit der Zweigniederlassung vom Gegenstand des Unternehmens umfasst ist.

OLG-STUTTGART – Urteil, 14 U 63/04 vom 08.02.2006

1. Zum berechtigten Interesse eines Gesellschafters, eine Forderung der Gesellschaft gegen einen Dritten im Wege der Prozessstandschaft geltend zu machen, wenn sich der Mitgesellschafter einer Gesellschaftsklage gesellschaftswidrig verweigert.

2. Zur Wirksamkeit der Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses durch einen einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bei Widerspruch des anderen einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführers.

3. Sind die für den leistenden Auftraggeber handelnde Person und der die Leistung empfangende Auftragnehmer identisch, trägt dieser die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Rechtsgrunds.
nicht rechtskräftig.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 453/05 vom 06.02.2006

Zu den Anforderungen an die Anmeldung der nachträglichen Entziehung der Einzelvertretungsbefugnis eines GmbH-Geschäftsführers durch Beschluss der Gesellschafterversammlung.

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4 TaBV 208/05 vom 31.01.2006

In einem Antrag auf Bestellung einer Einigungsstelle muss hinreichend konkret angegeben werden, über welchen Gegenstand in der Einigungsstelle verhandelt werden soll. Die Erfüllung dieser Zulässigkeitsverordnung unterliegt der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 1303/05 vom 21.12.2005

Zur Wirksamkeit einer auf "Vertretung" und auf "haushaltsrechliche Gründe" gestützten Befristungsvereinbarung (hier: Beschäftigung einer als Grundbuchführerin beim Amtsgericht eingesetzten Justizangestellten mit insgesamt 16 befristeten Arbeitsverträgen).

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-24 U 46/05 vom 02.12.2005

Lässt sich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei Abschluss eines langfristigen Mietvertrages von einem Gesellschafter oder Dritten vertreten, muss der Vertreter mit Vertretungszusatz unterzeichnen, um der Form des § 550 Abs. 1 BGB zu genügen.

BAG – Beschluss, 1 ABR 49/04 vom 22.11.2005

Die bei einem Luftfahrtunternehmen entsprechend einem Tarifvertrag nach § 117 Abs. 2 Satz 1 BetrVG für den Flugbetrieb errichtete Personalvertretung hat bei der Versetzung eines fluguntauglichen Mitarbeiters vom Flug- in den Landbetrieb mitzubestimmen, wenn der Tarifvertrag ein § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG entsprechendes Mitbestimmungsrecht vorsieht.

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4 TaBV 159/05 vom 08.11.2005

1. Eine Maßnahme der Berufsbildung im Sinne von § 98 BetrVG setzt eine Kenntnisvermittlung in systematisch-lehrplanartiger Weise voraus. Die Ausstattung von Arbeitnehmern mit aktuellen Informationen und neuem Arbeitsmaterial genügt dazu nicht.

2. Auch bei einer Einigungsstelle eines Gesamtbetriebsrats beträgt unabhängig von der Anzahl der betroffenen Betriebe die Zahl der Beisitzer regelmäßig zwei pro Arbeitgeber- und Betriebsratsseite.

OLG-STUTTGART – Urteil, 14 U 50/05 vom 26.10.2005

1. Im Wege der einstweiligen Verfügung kann gegenüber den beiden alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern der Komplementär-GmbH einer zweigliedrigen GmbH & Co KG mit paritätischen Mehrheitsverhältnissen nur in eng zu begrenzenden Ausnahmefällen ein umfassendes Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden. Wenn beiden jeweils von einer Gesellschafterin gestellten Geschäftsführern von der Gegenseite Unregelmäßigkeiten zur Last gelegt werden, müssen ganz erhebliche konkrete und unmittelbar bevorstehende Nachteile für die Gesellschaft drohen, die es rechtfertigen, eine Gesellschafterin von den im Gesellschaftsvertrag angesichts der Mehrheitsverhältnisse bewusst angelegten wechselseitigen Kontrollmöglichkeiten durch die beiden Geschäftsführer bei Geschäften der laufenden Verwaltung auszuschließen.

2. Für einen Verfügungsgrund genügt eine gewisse Verunsicherung der Geschäftspartner und eine abstrakte Gefährdung der Kreditwürdigkeit infolge der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens über das Vermögen eines Geschäftsführers nicht. Vielmehr müsste von der Verfügungsklägerin vorgetragen und glaubhaft gemacht werden, dass die Gesellschaft in naher Zukunft auf weitere Kredite angewiesen ist, die ihr mit dieser Begründung verweigert werden, oder dass der Abbruch von Geschäftsbeziehungen zu wichtigen Vertragspartnern unmittelbar bevorsteht.

3. Auch unter dem Gesichtspunkt des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache gelten diese strengen Voraussetzungen insbesondere dann, wenn die Gesellschaft befristet ist, so dass angesichts der notwendigen Tatsachenermittlungen für zahlreiche in der Vergangenheit liegende Vorgänge ein Hauptsacheverfahren erfahrungsgemäß nicht bis zum Ende der werbenden Tätigkeit der Gesellschaft in den nächsten Monaten abgeschlossen werden kann.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 7 UE 2223/04 vom 14.09.2005

Kooperationspartner des Staates im Sinne des Art. 7 Abs. 3 GG kann nur eine Religionsgemeinschaft sein, die auf Dauer angelegt ist und Gewähr für ihre Verfassungstreue bietet. Begründete Zweifel gehen zu Lasten der Religionsgemeinschaft.

Auch ein mehrstufiger Verband - eine Dachverbandsorganisation - kann eine Religionsgemeinschaft im Sinne des Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG sein (im Anschluss an BVerwG, U. v. 23.02.2005 - 6 C 2.04 - NJW 2005, 2101).

Ziel einer Religionsgemeinschaft ist die umfassende Bekenntnispflege. Dieses Merkmal darf nicht gelöst vom jeweiligen Bekenntnis betrachtet werden. Auch wenn beim Islam kein unbedingtes religiöses Erfordernis für eine organisatorische Verbindung besteht, muss sich jedoch ein Verband, soweit er sich religiöser Aufgaben angenommen hat und Leistungsansprüche gegenüber dem Staat geltend machen will, an den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Begriffs der Religionsgemeinschaft messen lassen. Eine gemeinsame religiöse Prägung und die Anerkennung gemeinsam bindender religiöser Vorstellungen allein reichen nicht aus, um den verfassungsrechtlichen Begriff der Religionsgemeinschaft im Sinne von Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG zu erfüllen.

Der verfassungsrechtliche Anspruch einer Religionsgemeinschaft auf Einführung bekenntnisorientierten Religionsunterrichts wird zwar nach dem Wortlaut der Regelung in Art. 7 Abs. 3 Sätze 1 und 2 GG schrankenlos gewährleistet, unterliegt jedoch grundrechtsimmanenten Schranken. Entsprechend dem Grundsatz der Einheit der Verfassung sind Beschränkungen auf der Verfassungsebene möglich.

Das ungeschriebene Kriterium der zu erwartenden Rechtstreue, das sich aus den mit dem Körperschaftsstatus eingeräumten Hoheitsbefugnissen rechtfertigt (vgl. BVerfG, U. v. 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97 - BVerfGE 102, 370), gilt umso mehr im Bereich des Religionsunterrichts, mit dem im Vergleich zur Verleihung der Körperschaftsrechte eine viel engere Kooperation von Staat und Religionsgemeinschaft einhergeht. Das staatliche Kooperationsangebot stellt eine Vergünstigung und Mitwirkungschance in Aussicht, die der Religionsgemeinschaft eine besondere Rechtstreue abverlangt. Religionsgemeinschaften, die im Bereich des Religionsunterrichts mit dem Staat zusammenwirken, treten aus dem reinen gesellschaftlichen Bereich heraus und wirken im staatlichen Raum, dem der öffentlichen Schule. Die besonderen Einflussmöglichkeiten in Staat und Gesellschaft verpflichten sie daher in besonderem Maße, die Grundrechte Dritter zu schützen und die Grundprinzipien der Verfassung zu achten.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 31 Wx 60/05 vom 05.09.2005

Die Erteilung einer Prokura durch eine Partnerschaftsgesellschaft ist nicht zulässig und kann nicht im Partnerschaftsregister eingetragen werden.

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