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JuraForum.deUrteileSchlagwörterGGesamtumstände 

Gesamtumstände

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 1 VAs 87/02 vom 11.12.2002

Zum Absehen von der Vollstreckung nach § 456 a StPO

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 916/01 vom 24.10.2001

1. Lässt sich der Betroffene gegenüber dem Vorwurf, er habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um mehr als 40 km/h überschritten, dahin ein, er sei "höchstens mit einer Geschwindigkeit von ca. 90 km/h gefahren, ist die Annahme einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung nicht zu beanstanden.

2. Hat ein Betroffener auf eine Landstraße die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um mehr als 60% überschritten, ist es nicht zu beanstanden, wenn im tatrichterlichen Urteil nicht ausdrücklich die Möglichkeit, vom Fahrverbot gegen eine Erhöhung der Geldbuße absehen zu können, angesprochen worden, ist.

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