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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 ME 569/08 vom 18.12.2008

Rechtsgebiete:VwGO, NSchulG, NSchG, VO-SEP, ZPO
Schlagworte:Aufnahmekapazität, Gesamtschule, Klassenbildungserlass, Raumsituation, Zügigkeit
Stichwort:Gesamtschule
Leitsatz:1. Der Zulassungsanspruch eines Schülers zu einer Gesamtschule findet seine Grenzen an der Aufnahmekapazität der Schule.

2. Die Aufnahmekapazität spiegelt sich im Klassenbildungserlass wider; die dort geregelte Klassenstärke ist Ausfluss pädagogischer Erfahrungswerte, bei welcher Klassenstärke der schulische Bildungsauftrag noch effizient verwirklicht werden kann.

3. Die Raumsituation als Voraussetzung der sächlichen Kapazität wird durch die Festlegung der Zügigkeit durch den Schulträger bestimmt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 569/08



OVG-BREMEN – Beschluss, 1 B 377/08 vom 15.08.2008

Rechtsgebiete:BremSchulVwG
Schlagworte:Schulwahl, Aufnahmekapazität, Schulzuweisung, Klassenfrequenz, Gesamtschule
Stichwort:Gesamtschule
Leitsatz:1. Die Bestimmung der Aufnahmekapazität der fünften Klasse einer Gesamtschule liegt nicht im Ermessen der Stadtgemeinden.

2. Die Aufnahmekapazität der fünften Klasse einer Gesamtschule ist jedenfalls dann nicht überschritten, wenn sich die Klassenfrequenz innerhalb der Bandbreite bewegt, die die Stadtgemeinde selbst durch Richtlinien festgelegt hat.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 377/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 ME 601/07 vom 19.12.2007

Rechtsgebiete:NSchG, VO-SEP
Schlagworte:Aufnahmeausschuss, Aufnahmebeschränkungen, Aufnahmekapazität, Gesamtkonferenz, Gesamtschule, Integrierte Gesamtschule, Klassenstärke, Leistungskriterien, Losverfahren, Raumprogramm, Schulträger, Zügigkeit
Stichwort:Gesamtschule
Leitsatz:1. Im Rahmen der Abwandlung des einfachen Losverfahrens zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in eine Integrierte Gesamtschule nach Leistungsgesichtspunkten gemäß § 59 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 NSchG oblag nach der bis zum 31. Juli 2007 geltenden Fassung des Niedersächsischen Schulgesetzes der Gesamtkonferenz auch die Festlegung, nach welchen Leistungsmerkmalen im Einzelnen differenziert werden soll.

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Zugangsanspruch seine Grenze an der Kapazitätserschöpfung der Schule findet (hier: offengelassen).

3. Die Kapazitätsgrenze ist allein nach objektiven Kriterien zu bestimmen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 601/07

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 3 MB 61/04 vom 04.05.2005

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Bewerbung, Gesamtschule, Sonderschullehrer, Stufenleiter, Konkurrentenverfahren
Stichwort:Gesamtschule
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 3 MB 61/04


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