( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterGGesamtplanung 

Gesamtplanung

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 LC 200/05 vom 10.07.2007

Rechtsgebiete:BauGB, VwVfG
Schlagworte:Erstattungsanspruch, Folgekostenvertrag, Gesamtplanung, Grundsatz von Treu und Glauben, Ursächlichkeit
Stichwort:Gesamtplanung
Leitsatz:Städtebauliche Folgekostenverträge gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB dürfen - zwecks Vermeidung einer unzulässigen Zuzugsabgabe - nur oder allenfalls das erfassen, was von einem bestimmten Vorhaben bzw. dem diesem zugrunde liegenden Bebauungsplan verursacht wird. Eine nicht näher präzisierte Gesamtplanung reicht nicht aus.

Einem geltend gemachten Erstattungsanspruch kann der Grundsatz von Treu und Glauben entgegenstehen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 LC 200/05



THUERINGER-OVG – Urteil, 1 N 290/99 vom 02.12.2003

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BImSchG, 16. BImSchV, FStrG, ThürStrG, StrG
Schlagworte:Antragsbefugnis, Plangebiet, außerhalb, Anwohner, Straße, Abwägungsgebot, drittschützend, Belang, Verkehr, Verkehrsbelastung, Zunahme, Immissionsbelastung, planbedingt, Abwägungsmaterial, Rechtsschutzbedürfnis, Planungskompetenz, Bebauungsplan, Planfeststellung, Formenmissbrauch, straßenrechtliche Klassifizierung, Erschließungsstraße, Durchgangsverkehr, Etikettenschwindel, Konflikte, Bewältigung, Erforderlichkeit, Planungshoheit, Planungskonzeption, Missgriff, Vorratsplanung, Abwägungsmangel, Abwägungsvorgang, Abwägungsergebnis, Einfluss, Trassenvarianten, Abschnittsbildung, Gesamtplanung, Planrechtfertigung, Verkehrsfunktion, Zwangspunkt, Vorbehaltsfläche, Freihaltetrasse, Lärmbelästigung, Verkehrsführung, Abwägungserheblichkeit, Erkennbarkeit, Verkehrslärm, Unwirksamkeit
Stichwort:Gesamtplanung
Leitsatz:1. Ist die Verwirklichung eines in einem Bebauungsplan festgesetzten Straßenbauvorhabens adäquat kausal für die Verlagerung des Verkehrsstroms auf eine andere Straße und eine damit einhergehende Erhöhung der Verkehrsbelastung, so sind die davon Betroffenen antragsbefugt im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, auch wenn sich ihre Grundstücke außerhalb des Plangebiets befinden.

2. Die Planung einer Straße durch Bebauungsplan erweist sich als abwägungsfehlerhaft, wenn die Gemeinde das abwägungserhebliche Interesse von Anwohnern einer außerhalb des Plangebiets liegenden Straße, von einer (weiteren) Zunahme des Straßenverkehrs und der damit verbundenen erhöhten Lärmbelästigung als Folge einer "Anbindung" an die neu geplante Straße verschont zu bleiben, im Planaufstellungsverfahren nicht berücksichtigt hat, obwohl es sich ihr hätte aufdrängen müssen.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 N 290/99

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 2.99 vom 27.01.2000

Rechtsgebiete:FStrG, NdsNatSchG, Richtlinie 97/62/EWG-FFH-RL
Schlagworte:Straßenplanung, Bundesfernstraße, Ortsumgehungsstraße, Planfeststellung, Bebauungsplan, Planung in Abschnitten, Gesamtplanung, FFH-Gebiet, potentielles, Schutz von Fauna, Flora, Habitat, Netz Natura 2000, erhebliche Beeinträchtigung des Gebiets, Alternativlösung, zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, Erwägungen im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen, öffentliche Sicherheit.
Stichwort:Gesamtplanung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Ein Gebiet, das die Merkmale des Art. 4 Abs. 1 FFH-RL erfüllt und dessen Meldung für die Aufnahme in das kohärente Netz "Natura 2000" sich aufdrängt, ist vor vollständiger Umsetzung der Richtlinie als potentielles FFH-Gebiet zu behandeln. Berührt ein Straßenbauvorhaben ein derartiges Gebiet, ist seine Zulässigkeit an den Anforderungen des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL zu messen (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 <21 ff.>).

2. Eine Alternativlösung ist im Sinne des Art. 6 Abs. 4 UAbs. 1 FFH-RL nicht vorhanden, wenn sich diese nur mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand verwirklichen ließe. Die Beurteilung unterliegt nicht der fachplanerischen Abwägung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG oder einer anderweitigen Ermessensentscheidung der Planfeststellungsbehörde.

3. Sollen mit dem Bau einer Ortsumgehungsstraße innerörtliche Unfallschwerpunkte entschärft und weitere Verkehrsunfälle mit Todes- und Verletzungsfolgen vermieden werden, so können diesem Ziel "Erwägungen im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen" im Sinne des Art. 6 UAbs. 2 FFH-RL zugrunde liegen. Gleiches gilt, wenn bestehende schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm und Autoabgase zugunsten der Anwohner der Ortsdurchfahrtsstraße vermieden oder erheblich verringert werden sollen.

4. Auch "Erwägungen im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen" im Sinne des Art. 6 UAbs. 2 FFH-RL können eine erhebliche Beeinträchtigung eines (hier: potentiellen) FFH-Gebiets nur rechtfertigen, wenn es sich bei ihnen um "zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses" im Sinne des Art. 6 Abs. 4 UAbs. 1 FFH-RL handelt.

5. Sollen mit dem Bau einer Ortsumgehungsstraße innerörtliche Unfallschwerpunkte entschärft werden und führt dies zwangsläufig zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines (hier: potentiellen) FFH-Gebiets, das einen prioritären natürlichen Lebensraumtyp und/oder eine prioritäre Art einschließt, erfordern "Erwägungen im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen" (Art. 6 Abs. 4 UAbs. 2 FFH-RL) eine konkrete Ermittlung und Bewertung des bisherigen Unfallgeschehens im Vergleich zu dem Zustand nach Durchführung der Planung im Sinne einer Gesamtbilanzierung. Bei abschnittsweiser Planung hat sich die erforderliche Prognose auf die Gesamtplanung zu erstrecken.

Urteil des 4. Senats vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 -

I. OVG Lüneburg vom 18.11.1998 - Az.: OVG 7 K 912/98 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 2.99


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/gesamtplanung

"Gesamtplanung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN