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Gesamtpersonalrat

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, PL 9 B 264/05 vom 18.09.2008

Rechtsgebiete:SächsPersVG
Schlagworte:Zuständigkeit, Gesamtpersonalrat, Mitbestimmung, Kommunalrecht, Beschluss des Gemeinderats
Stichwort:Gesamtpersonalrat
Leitsatz:1. Zur Zuständigkeit eines Personalrats.

2. Zur Mitbestimmungspflicht bei Sachverhalten, die der Entscheidungskompetenz des Gemeinderats unterliegen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, PL 9 B 264/05



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, PL 15 S 3/06 vom 24.07.2007

Rechtsgebiete:LPVG
Schlagworte:Wahlanfechtung, Gesamtpersonalrat, Dienststellen, Eigenbetriebe, Zusammenfassung mehrerer Dienststellen, Verselbständigung zusammengefasster Dienststellen
Stichwort:Gesamtpersonalrat
Leitsatz:Die Beschäftigten der Eigenbetriebe der Stadt Mannheim waren bei der Wahl zum Gesamtpersonalrat der Stadt Mannheim 2005 weder wahlberechtigt noch wählbar (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 27.07.1999 - PL 15 S 2927/98 -, PersR 2000, 120).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, PL 15 S 3/06

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 4 A 11396/06.OVG vom 17.07.2007

Rechtsgebiete:BPersVG
Schlagworte:Personalvertretungsrecht, Bundespersonalvertretungsrecht, Beteiligung, Mitbestimmung, Versetzung, abgebende Behörde, aufnehmende Behörde, Stufenvertretung, Bezirkspersonalrat, Gesamtpersonalrat, Örtlicher Personalrat, Zuständigkeit, vertikale Versetzung
Stichwort:Gesamtpersonalrat
Leitsatz:Im Falle der von dem Leiter einer Mittelbehörde verfügten vertikalen Versetzung eines Mitarbeiters von einer nachgeordneten Dienststelle in den Geschäftsbereich der Mittelbehörde ist als Personalvertretung der aufnehmenden Dienststelle der Örtliche Personalrat bzw. der Gesamtpersonalrat, nicht aber der Bezirkspersonalrat zu beteiligen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 4 A 11396/06.OVG

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 5 L 15/05 vom 08.11.2005

Rechtsgebiete:RiLi 2002/14 EG, PersVG LSA, HMG LSA
Schlagworte:Gesamtpersonalrat, Unterrichtung, Anhörung, Antizipation, Prävention, EG-Richtlinie, Hochschulmedizin, Gesamtrechtsnachfolge
Stichwort:Gesamtpersonalrat
Leitsatz:1. Die Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung gem. Art. 4 Abs. 2 RiLi 2002/14 EG (ABl. EG 80/29) beziehen sich nicht auf Gesetzesvorhaben.

2. Dies schließt nicht aus, dass sich bei der Umsetzung des Gesetzes auf betrieblicher Ebene ein Informationsbedürfnis ergibt. Die Standarts RiLi 2002/14 EG können dabei als Maßstab dienen.

3. Die RiLi 2002/14 EG ist als Auslegungshilfe im Rahmen des § 57 Abs. 2 PersVG LSA heranzuziehen. Ob eine direkte Anwendung in Betracht kommt, bleibt offen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 5 L 15/05


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