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BVERWG – Beschluss, BVerwG 11 VR 9.97 vom 17.06.1998

Rechtsgebiete:VerkPBG, LuftVG
Schlagworte:Erweiterung des Flughafens Leipzig-Halle, Planfeststellungsbeschluß, einstweiliger Rechtsschutz, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Planrechtfertigung, Lärmschutzkonzept, Gesamtlärmbelastung, Planergänzung.
Stichwort:Gesamtlärmbelastung
Leitsatz:Leitsatz:

Die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes noch nicht endgültig geklärten und deshalb zunächst unterstellten Mängel der Lärmschutzkonzeption des Planfeststellungsbeschlusses für die Norderweiterung des Flughafens Leipzig-Halle lassen die im Hauptsacheverfahren beantragte teilweise Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses in bezug auf die Rollwege Ost 1 und Ost 2 oder eine entsprechende Feststellung der teilweisen Rechtswidrigkeit des Beschlusses nicht erwarten.

Beschluß des 11. Senats vom 17. Juni 1998 - BVerwG 11 VR 9.97 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 11 VR 9.97




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