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Gesamthypothek

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Urteil, V ZR 49/08 vom 12.12.2008

Rechtsgebiete:BGB, GBBerG, ZGB, EGBGB
Stichwort:Gesamthypothek
Leitsatz:a) Jeder Eigentümer eines mit einer zur Eigentümergesamtgrundschuld gewordenen Gesamtsicherungshypothek belasteten Grundstücks kann von dem Hypothekengläubiger die Löschung des Grundpfandrechts auf seinem Grundstück verlangen, wenn er von den Eigentümern der anderen geamtbelasteten Grundstücke eine entsprechende Auseinandersetzung der Gemeinschaft an der Eigentümergesamtgrundschuld verlangen kann.

b) Die in einer Inhaberschuldverschreibung verbriefte Forderung erlischt nicht nach § 801 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn sie in der Vorlegungsfrist einmal vorgelegt worden ist. Einer erneuten Vorlage nach einer Ausschüttung bedarf es nicht.
Volltext: BGH - Urteil, V ZR 49/08



BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 5 U 41/07 vom 28.02.2008

Rechtsgebiete:BGB, AuslWBG, ZPO, GBO, EGZGB/DDR, EGBGB
Stichwort:Gesamthypothek
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 5 U 41/07

BGH – Urteil, IV ZR 6/04 vom 22.03.2006

Rechtsgebiete:2. VermRÄndG, BGB, EGBGB, VermG, ZPO
Stichwort:Gesamthypothek
Leitsatz:Die Tatbestandswirkung eines Restitutionsbescheids umfasst nicht nur die Eigentumslage nach Rückübertragung eines Grundstücks, sondern auch die Gläubigerstellung der nach § 18 VermG (in der bis 21. Juli 1992 geltenden Fassung) wieder eingetragenen Grundpfandrechte.

Das Währungsstatut für eine in Renten-, Reichs- oder Goldmark eingetragene, an einem in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) belegenen Grundstück bestellte, in DDR-Volkseigentum überführte und später nach § 18 VermG (in der bis 21. Juli 1992 geltenden Fassung) wieder eingetragene Hypothek bestimmt sich auch dann nach dem Recht der SBZ, wenn die Darlehensforderung wegen des Sitzes des Schuldners in der Bundesrepublik Deutschland von der enteignenden Maßnahme nicht erfasst wurde.
Volltext: BGH - Urteil, IV ZR 6/04

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 11.04 vom 14.04.2005

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Restitutionsantrag, vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks, Restitutionsausschluss, Widmung zum Gemeingebrauch, Nutzungsänderung aus Eigentum
Stichwort:Gesamthypothek
Leitsatz:§ 5 Abs. 1 Buchst. b VermG schließt die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks nicht aus, wenn das dem Gemeingebrauch gewidmete Grundstück niemals im Eigentum des Trägers der darauf errichteten Verkehrsanlagen gestanden hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 11.04


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