JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gesamtheit von Dienstaufgaben
| Rechtsgebiete: | TVöD/BT-K |
| Schlagworte: | Funktionszulage für den ständigen Vertreter des Leitenden Arztes, Leitender Arzt, ständiger Vertreter, Anwesenheitsvertretung, ausdrückliche Anordnung, Gesamtheit von Dienstaufgaben, Funktionszulage |
| Stichwort: | Gesamtheit von Dienstaufgaben |
| Leitsatz: | 1. Ständiger Vertreter des leitenden Arztes im Sinne des § 51 Abs. 2 TVöD/BT-K ist nur der Angestellte, der vom Arbeitgeber auf Dauer und zur Gesamtvertretung bestellt ist; die ständige Vertretung darf also weder zeitlich noch inhaltlich eingeschränkt sein; die ständige ärztliche Vertretung allein genügt nicht soweit der leitende Arzt Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, die der Vertreter nicht auch in seiner Anwesenheit erledigt. 2. Die Vertretungszulage nach § 51 Abs. 2 TVöD/BT-K kann nur der Arzt beanspruchen, der durch ausdrückliche Anordnung des zuständigen Organs zum ständigen Vertreter bestellt worden ist. Rein tatsächliche Dispositionen des leitenden Arztes genügen dem nicht, soweit diesen nicht eine ausdrückliche Bevollmächtigung durch das zuständige Organ zugrunde liegen. |
| Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 11 Sa 70/06 | |
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