JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gesamthandseigentum
| Rechtsgebiete: | AO, NKAG |
| Schlagworte: | Beitragspflicht, Erbengemeinschaft, Gesamthandseigentum, Gesamtschuldner, Hemmung, Verjährung |
| Stichwort: | Gesamthandseigentum |
| Leitsatz: | Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind wegen ihrer Eigentümerstellung nebeneinander in voller Höhe beitragspflichtig gemäß § 6 Abs. 8 Satz 1 NKAG. Sie haften nach § 6 Abs. 8 Satz 4 NKAG als Gesamtschuldner. § 171 Abs. 3 a AO kann den Lauf der Verjährungsfrist in Niedersachsen trotz des Umstands hemmen, dass § 11 Abs. 1 Nr. 4 b NKAG ausdrücklich nur auf § 171 Absätze 1 bis 3 AO, nicht aber auch auf § 171 Abs. 3 a AO verwiesen hat. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 LC 345/04 | |
| Rechtsgebiete: | GG, EntschG, GBBerG, BGB, VermG |
| Schlagworte: | Staatliche Verwaltung, nicht auffindbarer Eigentümer, nicht bekannter oder nicht auffindbarer Miterbe, Erbe, Erbengemeinschaft, Gesamthandseigentum, herrenloses Eigentum, öffentliches Aufgebot, Aufgebotsverfahren, Ausschluss, Ausschlussbescheid, Eigentum, Erbrecht, Enteignung, Inhalts- und Schrankenbestimmung, Entschädigungsfonds, Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG |
| Stichwort: | Gesamthandseigentum |
| Leitsatz: | § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Satz 2 des Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz über die Regelung offener Vermögensfragen (Entschädigungsgesetz - EntschG) vom 27. September 1994 (BGBl I S. 2624) in der Fassung des Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes vom 10. Dezember 2003 (BGBl I S. 2471) ist, soweit davon Rechte einzelner nicht auffindbarer Miterben betroffen sind, nicht mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 C 24.06 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, ZGB (DDR) |
| Schlagworte: | Anscheinsbeweis, Ausreise, ausreisewillige Miterbin, Erbengemeinschaft, Gesamthandseigentum, Kausalität, einzelner Nachlassgegenstand, Nötigung, Verzicht, Mitverzicht, widerlegbare Vermutung |
| Stichwort: | Gesamthandseigentum |
| Leitsatz: | Verzichteten in der DDR verbleibende Miterben in zeitlichem Zusammenhang mit dem Verzicht eines ausreisewilligen Miterben auf ihr durch die Erbengemeinschaft gesamthänderisch gebundenes Eigentum an einzelnen Vermögenswerten, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Nötigung des ausreisewilligen Miterben kausal für den Verzicht der verbleibenden Miterben war. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 11.05 | |
| Rechtsgebiete: | AusglLeistG, EntschG |
| Schlagworte: | Anspruch, Höhe des Anspruchs, Kürzung, Kürzungsbetrag, Kürzungsbeträge, Degression, Anteilsdegression, Gesamtschau, Erbe, Erbengemeinschaft, Gesamthandsgemeinschaft, Gesamthandseigentum, Berechtigter, Geschädigter, unmittelbar Geschädigter, Stichtag, Stichtagsberechtigter, Stichtagsberechtigung |
| Stichwort: | Gesamthandseigentum |
| Leitsatz: | Berechtigter im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG ist der Inhaber der Wiedergutmachungsansprüche, also nicht nur der unmittelbar Geschädigte. Die Gesamtschau nach § 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG setzt voraus, dass mehrere Wiedergutmachungsansprüche bei einem (Anspruchs-) Berechtigten zusammenfallen. Maßgeblicher Stichtag ist das In-Kraft-Treten des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes am 1. Dezember 1994. Sind mehrere Gesamthandsgemeinschaften berechtigt im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG, handelt es sich auch dann nicht um einen Berechtigten im Sinne dieser Regelung, wenn diese Gesamthandsgemeinschaften personen- und anteilsidentisch sind. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 19.04 | |
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