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Gesamtfreiheitsstrafe

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 820/06 vom 28.08.2006

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Führungsaufsicht, Entlassung, Freiheitsstrafe, Dauer, Haftverbüßung, Gesamtfreiheitsstrafe
Stichwort:Gesamtfreiheitsstrafe
Leitsatz:Führungsaufsicht tritt nur dann mit Entlassung des Verurteilten aus dem Strafvollzug ein, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat oder eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer in § 181b StGB genannten Tat vollständig vollstreckt worden ist (§ 68 f Abs. 1 StGB). Dabei ist nicht auf die Dauer der Haftverbüßung abzustellen, sondern im Falle der Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe darauf, ob eine Einzelstrafe von mindestens zwei Jahren zugrunde liegt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 820/06



OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ws 45/06 vom 01.02.2006

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Führungsaufsicht, Gesamtfreiheitsstrafe, Freiheitsstrafe, Vollverbüßung
Stichwort:Gesamtfreiheitsstrafe
Leitsatz:Führungsaufsicht gemäß § 68 f StGB tritt im Anschluss an eine voll verbüßte Gesamtfreiheitsstrafe nur ein, wenn in der Gesamtstrafe eine Einzelstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer Vorsatztat enthalten ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ws 45/06

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 25.03 vom 31.08.2004

Rechtsgebiete:AuslG, EMRK
Schlagworte:Ausweisung eines Asylberechtigten, Ist-Ausweisung, Regelausweisung, besonderer Ausweisungsschutz, Drogendelikt, Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz, Rauschgiftdelikt, Gesamtfreiheitsstrafe, Tatmehrheit, Bewährung, Generalprävention, Spezialprävention, schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Schutz des Familienlebens, Befristung der Ausweisung, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:Gesamtfreiheitsstrafe
Leitsatz:Der Tatbestand der Ist-Ausweisung nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG ist auch dann erfüllt, wenn der Ausländer wegen mehrerer vorsätzlicher Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 25.03

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 411/03 vom 16.07.2003

Rechtsgebiete:StGB, JGG
Schlagworte:Führungsaufsicht, Einheitsjugendstrafe, Vorsatztat, Gesamtfreiheitsstrafe
Stichwort:Gesamtfreiheitsstrafe
Leitsatz:Für den Eintritt der Führungsaufsicht im Falle der Verhängung einer Einheitsjugendstrafe muss erkennbar sei, dass bei einer zugrunde liegenden Vorsatztat mindestens zwei Jahre Jugendstrafe verwirkt worden wären (Fortführung von OLG Hamm, NStZ 1986, 408)
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ws 411/03


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