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Gesamterbbaurecht

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, II R 73/05 vom 26.02.2007

Rechtsgebiete:AO, BewG, WertV, LG-NW
Stichwort:Gesamterbbaurecht
Volltext: BFH - Urteil, II R 73/05



OLG-HAMM – Beschluss, 15 Sbd 1/07 vom 18.01.2007

Rechtsgebiete:GBO, FGG
Stichwort:Gesamterbbaurecht
Leitsatz:1) Die Bestimmung des zuständigen Gerichts für die Eintragung der Vereinigung von Grundstücken, über die Grundbücher in verschiedenen Grundbuchämtern geführt werden, löst keine Bindungswirkung für die Entscheidung über die Eintragung aus, setzt aber voraus, dass nach Einschätzung des Bestimmungsgerichts überwiegende Erfolgsaussichten für den Vereinigungsantrag bestehen.

2) Ein erhebliches Bedürfnis für die Zulassung der Vereinigung kann bei der Bestellung eines Erbbaurechts an mehreren Grundstücken bestehen, die eine einheitliche Bahnanlage bilden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 Sbd 1/07

OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 478/05 vom 10.04.2006

Rechtsgebiete:GBO
Schlagworte:Rechtsschutzinteresse für die Erteilung eines Auseinandersetzungszeugnisses
Stichwort:Gesamterbbaurecht
Leitsatz:Der Bejahung eines Rechtsschutzinteresses für die Erteilung eines Auseinandersetzungszeugnisses steht nicht entgegen, dass zum Nachlass die Mitberechtigung an einem für den Erblasser und seine Ehefrau als Gesamtberechtigt nach § 428 BGB begründeten Erbbaurecht gehört.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 478/05

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 3 A 1082/02 vom 23.03.2006

Rechtsgebiete:BauGB, BauO NRW
Stichwort:Gesamterbbaurecht
Leitsatz:Wird eine Anbaustraße vor Entstehung sachlicher Erschließungsbeitragspflichten flächenmäßig erweitert, steht eine zuvor erfolgte Realisierung des (formlosen) Bauprogramms einer Veränderung dieses Bauprogramms auch mit Auswirkungen auf das Erschließungsbeitragsrecht nicht entgegen.

Ein Hinterliegergrundstück, das mit einem demselben Eigentümer gehörenden Anliegergrundstück einheitlich genutzt wird und an dem ein Gesamterbbaurecht für einen auch am Anliegergrundstück Erbbauberechtigten besteht, ist im Sinne von § 133 Abs. 1 BauGB erschlossen, wenn nach den bei Entstehung der Beitragspflichten erkennbaren Umständen zugrunde gelegt werden kann, dass Erbbauberechtigter und Eigentümer hinsichtlich der Nutzung von Hinterlieger- und Anliegergrundstück dauerhaft dieselben Interessen verfolgen; dabei ist unerheblich, ob es "allein" in der Hand des erschließungsbeitragspflichtigen Erbbauberechtigten liegt, etwaige der Anlegung einer bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechenden Zufahrt zum Hinterliegergrundstück entgegenstehende Hindernisse auszuräumen.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 3 A 1082/02


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